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Woidke: Grundgesetz vor Vereinnahmung schützen

Samstag, den 23. Mai 2020

Zum Tag des Grundgesetzes heute am 23. Mai würdigt Bundesratspräsident Dietmar Woidke (Foto) die Rolle unserer Verfassung als verlässliches Instrument für ein demokratisches Miteinander und ruft dazu auf, der Vereinnahmung des Grundgesetzes durch Verschwörungstheoretiker und Demokratiefeinde Widerstand zu leisten.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sei Fundament und Kompass unserer demokratischen Gesellschaft, so der Bundesratspräsident. "Es trägt und schützt jede und jeden Einzelnen und gibt unserem demokratischen Miteinander einen verlässlichen Rahmen. Angesichts der dramatischen Brüche deutscher Geschichte im 20. Jahrhundert sind die nicht nur verbrieften, sondern realen individuellen Grund-, Freiheits- und Bürgerrechte ein überaus wertvolles Gut. Diese Übereinstimmung zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit gilt es zu wahren und zu verteidigen."

Verfassungen bewähren sich in schwierigen Zeiten

Woidke sieht in der Corona-Pandemie eine besondere Ausnahmesituation für alle. Politik müsse in diesen Zeiten mit Sorgfalt abwägen, welche Maßnahmen zum Schutz des Einzelnen nötig und zumutbar seien. Richtschnur sei auch hier das Grundgesetz mit seinen Werten und Prinzipien. Die Einschränkungen seinen klar begrenzt. Und dort, wo die Verhältnismäßigkeit infrage stehe, funktioniere unser Rechtsstaat wie gewohnt.

Sorgen von Menschen nicht missbrauchen

"Es ist gut und wichtig, dass gerade jetzt viele Menschen sich der Grundrechte bewusst sind, sie verinnerlichen und für diese auch eintreten", betont der Bundesratspräsident. Umso perfider sei es, dass einige wenige versuchten, diese Phase zu nutzen, um unser Grundgesetz für Verschwörungstheorien zu vereinnahmen. "Mit kruden Weltbildern wird versucht, Staat und Demokratie in unserem Land zu diskreditieren."

Bundesratspräsident Woidke ruft dazu auf, dem Missbrauch der Sorgen von Menschen entschieden entgegenzutreten. "Lassen wir nicht zu, dass einzelne Artikel des Grundgesetzes herausgehoben werden, um sie einseitig über andere zu stellen. Nur wer für das Grundgesetz in Gänze steht, schützt unser freiheitlich demokratisches Miteinander."

Tag des Grundgesetzes 2020

Am 23. Mai wird der Tag des Grundgesetzes gefeiert. An diesem Tag vor 71 Jahren wurde es feierlich verkündet. Am 24. Mai 1949 trat es in Kraft.

Das Grundgesetz ist heute die Verfassung von ganz Deutschland. Bei seinem Inkrafttreten war es als Übergangslösung bis zur Wiedervereinigung konzipiert. Der vorläufige Charakter sollte durch die Bezeichnung Grundgesetz unterstrichen werden, wenngleich es von Anfang an die Kriterien einer demokratischen Verfassung erfüllte.

Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz die gesamtdeutsche Verfassung. Dass es heute immer noch Grundgesetz heißt, lässt sich auch als Respekt vor der Arbeit des Parlamentarischen Rates deuten, der den Grundgesetz-Entwurf nach dem Ende des II. Weltkrieges erarbeitete.

Foto © Bundesrat | Sascha Radke