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csm Portrait Staatssekretaer Willingmann Copyright MW Andreas Lander 3952072f4e  1

Magdeburg / ST: Soforthilfe-Programm des Wirtschaftsministeriums

Dienstag, den 19. Mai 2020

Fast alle Zuschuss-Anträge bis Ende dieser Woche bearbeitet / Unternehmen haben bislang 253,8 Millionen Euro an Soforthilfen erhalten

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf Unternehmen hat das Wirtschaftsministerium am 30. März 2020 mit Bundes- und Landesmitteln das größte Soforthilfe-Programm für Unternehmen in der Geschichte Sachsen-Anhalts aufgelegt. Seither haben Soloselbstständige und kleinere Unternehmen im Land, die von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen sind, rund 253,8 Millionen Euro in Form von Zuschüssen erhalten. Bis Montagabend, 18. Mai, sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) 45.800 Anträge eingegangen. Davon wurden 6.500 doppelt versendete Anträge an die Antragssteller zurückgeschickt, ebenso wie weitere 1.800 Anträge, die unvollständig eingereicht wurden. Die Investitionsbank hat 31.800 Anträge bewilligt und 530 abgelehnt. Nach Angaben der Investitionsbank werden damit fast alle Anträge bis Ende dieser Woche bearbeitet und die Soforthilfen angewiesen sein. 

Unternehmen müssen beachten: Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2020. Bis dahin können Unternehmen noch Anträge auf Soforthilfe-Zuschüsse für den Zeitraum März bis Mai stellen. Unternehmen, die bis jetzt noch keine Rückmeldung zu ihren Anträgen von der Investitionsbank erhalten haben, sollten prüfen, ob sie den Antrag an die richtige Mailadresse (soforthilfe-corona@ib-lsa.de) gesendet haben. Nach Angaben der Investitionsbank hätten in Einzelfällen Antragssteller eine falsche Adresse angegeben.

„Mit dem Soforthilfe-Programm ist es gelungen, viele Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren und tausende Arbeitsplätze zu retten“, sagte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) am Dienstag. „In den kommenden Wochen wird es darum gehen, das Soforthilfe-Programm für Branchen, die weiterhin von Schließungen und gravierenden Umsatzeinbußen im Zuge der Corona-Krise betroffen sind, über den Mai hinaus passgenau zu verlängern und zu erweitern.“ 

Neben Zuschüssen hat das Wirtschaftsministerium über die Investitionsbank auch günstige Darlehen (zweite und dritte Stufe des Soforthilfeprogramms) bereitgestellt. Bislang sind bei der Investitionsbank 376 Darlehensanträge von Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten eingegangen. Davon wurden 68 Anträge mit einem Volumen von 5,5 Millionen Euro bewilligt, 63 Anträge wurden abgelehnt oder zurückgezogen. Weitere 45 Anträge wurden von Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten eingereicht und werden aktuell von der Investitionsbank bearbeitet.

Zahl der Betrugsverdachtsfälle gestiegen

Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind in Sachsen-Anhalt bislang vergleichsweise wenige Betrugsverdachtsfälle bei der Beantragung von Soforthilfe-Zuschüssen bekanntgeworden. Gleichwohl ist ihre Zahl nach Angaben der Investitionsbank gestiegen: Bis zum 18. Mai gab es 266 Verdachtsfälle, die einer tieferen Prüfung unterzogen wurden. Bislang haben sich davon 53 Fälle nicht bestätigt, in 77 Fällen hat sich der Verdacht erhärtet. „Es zahlt sich aus, dass wir im Interesse der Steuerzahler nicht auf jedwede Prüfungen im Antragsverfahren verzichtet haben, auch wenn sich mancher Antragssteller dadurch etwas länger gedulden musste“, betonte Willingmann am Dienstag. „Bewilligungsstopps wie in anderen Bundesländern konnten verhindert und notwendige Transparenz gewahrt werden.“