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Sachsen-Anhalt-News: Andreas Schmidt zur Steuerschätzung: „Rechnung mit vielen Unbekannten“

Dienstag, den 19. Mai 2020

Unsere Antwort heißt: investieren

 Zu der heute von Finanzminister Michael Richter (CDU) vorgestellten Steuerschätzung erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Schmidt (Foto):

„Diese Steuerschätzung kann nicht mehr sein als eine Momentaufnahme. Wir stehen erst am Anfang eines Öffnungsprozesses, von dem wir uns auch Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung erhoffen. Wir wissen aber heute überhaupt noch nicht, wie schnell die Weltwirtschaft wieder Tritt fassen wird. Und wir wissen genauso wenig, wie sich die Bereitschaft zum privaten Konsum entwickeln wird. Das gilt für die Nutzung von Gastronomie und Tourismus genauso wie für größere Anschaffungen bis hin zum neuen Auto.

Aber nicht nur die Wirtschaftsentwicklung und damit die zu erwartenden Steuereinnahmen, sondern auch die Kosten der Pandemie sind heute noch nicht seriös abzuschätzen. Das gilt sowohl für den Gesamtumfang staatlicher Unterstützungsleistungen für Wirtschaft und Beschäftigte als auch für mögliche Folgen eines zweiten Corona-Infektionsschubs.

Wir haben also eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Aber eins steht fest: Auch der nächste (Nachtrags-)Haushalt wird ein Corona-Haushalt sein, und der übernächste ebenfalls. Und so wie wir im Umgang mit der Pandemie zu ungewöhnlichen und radikalen Maßnahmen greifen mussten, müssen wir das auch im Umgang mit ihren finanziellen Folgen für den Landeshaushalt und die kommunalen Haushalte.

Unsere Antwort heißt: investieren. Wir wollen alle Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte nutzen, um starke Impulse für neues Wachstum zu geben und um gleichzeitig unseren Sozialstaat krisenfest zu machen. Das schließt die Aufnahme neuer Schulden ein. Ein Verzicht auf die im Doppelhaushalt 2020/21 beschlossenen Vorhaben wäre hingegen das völlig falsche Signal und würde für viele Menschen zusätzliche Belastungen in der Krise bringen.

Neue Möglichkeiten für unsere Kommunen ergeben sich durch den von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigten Rettungsschirm. Das Land Sachsen-Anhalt muss die Kofinanzierung in seiner eigenen Finanzplanung berücksichtigen.“

 
Unser Vorschlag für ein Anti-Krisen-Paket

Von Dr. Katja Pähle und Dr. Andreas Schmidt

In vielen Städten und Gemeinden besteht seit langem ein Investitionsstau, weil den Kommunen das Geld fehlt, um in Schulen, Kitas, Jugendclubs, Schwimmbäder und andere Einrichtungen zu investieren. Wenn wir jetzt die Kommunen kräftig dabei unterstützen, bringen wir nicht nur die Wirtschaft vor Ort wieder in Schwung, sondern können mit vielen größeren und kleineren Maßnahmen unser Gemeinwesen nach der Krise stärken.

Bei den Krankenhausinvestitionen knüpfen wir an unsere Schwerpunktsetzung im Landeshaushalt 2020/21 an. Die SPD hat für die Verankerung von 150 Millionen Euro gesorgt, um Investitionen auf der Basis des beschlossenen Krankenhausplans umzusetzen. Mit dem ersten Nachtragshaushalt wurde diese Summe bereits um 25 Millionen Euro aufgestockt. Der Kampf gegen die Corina-Pandemie zeigt, wie richtig diese Schwerpunktsetzung war und dass jetzt weitere Schritte zum Abbau des Investitionsstaus an unseren Krankenhäusern erforderlich sind.

Wir schlagen ein investives Anti-Krisen-Paket im Umfang von zwei Milliarden Euro vor:

-  ein Investitionsprogramm für die Krankenhauslandschaft in Höhe von 150 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 und 450 Millionen Euro 2023 bis 2025, zusätzlich zum bereits geplantem Niveau von 150 Millionen Euro, um den Investitionsstau von 700 Millionen Euro abzuarbeiten

-  eine Erhöhung der Investitionspauschale für die Kommunen auf jeweils 300 Millionen Euro in den Jahren 2021, 2022 und 2023. Damit decken wir auch den kommunalen Investitionsbedarf ab, der mit den bisherigen Förderprogrammen nicht erfasst wurde

-  ein Investitionsprogramm für zusätzliche Investitionen in landeseigene Infrastruktur in Höhe von 200 Millionen Euro für 2021 und 2022

-  ein Investitionsprogramm in Höhe von 300 Millionen Euro für Schulen und Kindertagesstätten für die Jahre 2023 bis 2025 – mit dem Ziel, überall dort, wo STARK III nicht gegriffen hat oder die Mittel erschöpft waren, den Abbau des fortwährend bestehenden Investitionsstaus in diesem Bereich voranzutreiben

-  eine Investitionszulage – eventuell aus GRW-Mitteln gestaltet – für Investitionen im Beherbergungsgewerbe zur Modernisierung touristischer Unterkünfte in Höhe von 40 Millionen Euro

-  eine Landesbürgschaft in Höhe von zehn Millionen Euro für den Landestourismusverband, damit dieser Gutscheine zum Kauf für zukünftige touristische Übernachtungsbuchungen in Sachsen-Anhalt anbieten kann

Zusätzliche Bedingungen für die Maßnahmen sollten sein: Die Förderempfänger können komplette Projekte beantragen. Die Förderung wird nicht über einwohnerzahlgebundene Zuweisungen oder Pauschalen vergeben. Ein Großteil der Mittel fließt als 100-Prozent-Förderung über die kommunale Investitionspauschale. Bei dem Programm für die landeseigene Infrastruktur wird Investitionen, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen und künftige Kosten einsparen helfen, der Vorzug gegeben.

Zur Verhinderung von Insolvenzen und zum Erhalt der sachsen-anhaltischen Unternehmenslandschaft schlagen wir vor:

-  die Fortführung der Landesbürgschaften

-  stille Landesbeteiligungen bei strukturprägenden Landesunternehmen

-  die Ablösung der Soforthilfen durch eine (degressive) Betriebssicherungshilfe zur Kompensation weiterhin bestehender Umsatz- und Einnahmeausfälle, die die Existenz der Betriebe gefährden. Kosten- und Einkommensersatz sollen in einem Programm zusammengeführt werden

Zur Vermeidung von Kreditklemmen schlagen wir vor:

-  ein Mittelstandskreditprogramm der Investitionsbank zur Sicherung von Liquidität und bereits geplanten Investitionen