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SAN Heute

Magdeburg / ST: Nach Pfingsten können alle Kinder wieder Krippe, Kita und Hort besuchen

Montag, den 18. Mai 2020

Magdeburg. Ab 2. Juni können in Sachsen-Anhalt wieder alle Kinder Krippe, Kita und Hort besuchen. Das sieht der Kita-Fahrplan des sachsen-anhaltischen Sozialministeriums vor, den Ministerin Petra Grimm-Benne  heute vorgestellt hat. „Wir gehen einen großen Schritt der Öffnung und damit auch einen großen Schritt Richtung Normalität“, sagte Grimm-Benne. 

„Aufgrund der geringen Anzahl Corona-Infizierter in Sachsen-Anhalt ist das bei Einhaltung von Hygiene- und Abstandskonzepten möglich. Darüber bin ich sehr froh.“ Die derzeit festgelegte maximale Gruppengröße von zwölf Kindern im Rahmen der bisherigen Notbetreuung ist bereits am 15. Mai  aufgehoben worden, um die Umstellung vorzubereiten und bestehende Wartelisten auf Notbetreuungs-Plätze noch vor Pfingsten aufzulösen. „Wir hatten nicht ein Ausbruchsgeschehen in Kindertageseinrichtungen. Darum können wir das wagen.“

Das Kabinett werde voraussichtlich kommende Woche über die entsprechende Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung beschließen, sagte Grimm-Benne. Die Vorbereitungen in den Kindertageseinrichtungen könnten aber bereits davor anlaufen.

Im März waren die Kitas geschlossen worden, um einer Ausbreitung des Corona-Virus entgegen zu wirken. Der Anspruch auf Notbetreuung wurde seitdem mehrfach ausgeweitet. Aktuell werden 29,11 Prozent der eigentlich angemeldeten Kinder in Kindertageseinrichtungen betreut. Grimm-Benne: „Das heißt: Fast drei Viertel der Eltern betreuen aktuell ihre Kindern individuell und müssen sich in nicht wenigen Fällen tagtäglich neu organisieren.“ Die vergangenen Wochen hätten die Familien in Sachsen-Anhalt vor große Herausforderungen gestellt.

Das sei eine enorme berufliche und letztlich auch psychische Belastung für Eltern, zumal bisher eine zeitliche Perspektive gefehlt habe. Für die Kinder sei die Kita-Schließung ein gravierender Einschnitt gewesen. Grimm-Benne: „Bisher ist die Situation dank des außerordentlichen Engagements aller Beteiligten, insbesondere auch der Träger und Jugendämter, gut gemeistert worden. Dafür gebührt allen Beteiligten mein Lob.“

Das Konzept zeigt auf, wie es ab Pfingsten weiter geht. Der eingeschränkte Regelbetrieb, der jetzt aufgenommen wird, wird von Hygiene- und Abstandskonzepten begleitet. Grimm-Benne: „Gesundheitsschutz bleibt oberstes Gebot.“ Deshalb komme auf Einrichtungen und Eltern eine große Verantwortung zu, die Gesundheits- und Hygieneregeln konsequent zu beachten. „Eine Handreichung dazu ist in Vorbereitung. Sie geht den Kitas in Kürze zu“, so die Ministerin.

Die Kindereinrichtungen sollen wieder in ihren alten Gruppen arbeiten, womit die Kinder in einer vertrauten Betreuungssituation mit gewohnten Spielkameraden die Kita-Zeit verbringen und von ihnen bekannten Fachkräften betreut werden. Auch Kitas, die eigentlich mit offenen und teiloffenen Konzepten arbeiten, sollen möglichst feste Gruppen bilden. Ausnahmen können die Jugendämter auf Antrag zulassen.

Die festen Gruppen sind zentrales Element des Konzepts; außerdem soll möglichst viel Zeit an der frischen Luft im Freien verbracht werden. Gruppen sollen sich möglichst nicht begegnen. Sammelgruppen zu Beginn und Ende der täglichen Öffnung sind nur ausnahmsweise zulässig. Soweit es aufgrund von personellen Situationen und Infektionslagen zu Einschränkungen der Betreuungs- und Öffnungszeiten kommen sollte, sind diese mit dem Jugendamt abzustimmen.

Aufgrund der vorherrschenden Übertragungswege von Corona-Viren entstünden Risiken bei den typischen Kontakten von Kindern untereinander, sagte Grimm-Benne. Zumal sich das Distanzgebot in der Arbeit mit Kindern im Kita-Alter nicht durchhalten lasse. Dennoch halte sie es nach Beratung mit Expertinnen und Experten und der Auswertung von Studien für verantwortbar, die Kitas wieder Richtung Regelbetrieb zu führen, allerdings weiterhin unter Anwendung der  Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes. Dies gelte mit Blick auf die Kinder und mit Blick auf die Fachkräfte gleichermaßen.

Der Gesundheitsschutz des Personals liege dabei in der Verantwortung und Fürsorgepflicht der Arbeitgeber, sagte Grimm-Benne. Auch deshalb seien Träger und Jugendämter in die Vorbereitungen zum Konzept mit einbezogen worden.