SOLARIENGERÄTE
TROTZ LOCKERUNGEN WEITERHIN NICHT NUTZEN!
Bonn/Hamburg
(sts/ydb) – Nach dem Corona-bedingten Shutdown der letzten Wochen öffnen in
vielen Bundesländern nun wieder Sonnenstudios, Fitnesscenter und
Wellness-Einrichtungen unter strengen Infektionsschutzauflagen. Auch
Solariengeräte sind somit wieder zugänglich. Experten warnen jedoch vor ihrer
Nutzung.
Denn:
Die hohe UV-Strahlungsintensität in Solarien erhöht nachweislich das
Hautkrebsrisiko. Akut schwächen UV-Strahlen zudem das Immunsystem – ein
zusätzliches Risiko in Zeiten der COVID-19-Pandemie ist damit nicht
auszuschließen. „Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft
Dermatologische Prävention (ADP) halten jetzt umso mehr an ihrer Forderung nach
einem Solarienverbot fest“, betont Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen
Krebshilfe. „Die vorübergehenden Schließungen haben hoffentlich vielen Nutzern
gezeigt: Es geht auch ohne künstliche Sonne.“
In
der Haut werden nach UV-Bestrahlung zahlreiche durch UV-Strahlen miteinander
verbundene Reaktionen ausgelöst, die die Immunabwehr des Körpers schwächen.
Daran sind verschiedene Zelltypen der Haut und der Immunabwehr sowie eine
Vielzahl zelleigener Botenstoffe in komplizierter Wechselwirkung beteiligt.
„Das geschwächte Immunsystem zeigt sich beispielsweise am Auftreten von Lippenbläschen,
auch als Herpes simplex bekannt, oder daran, dass sich eine Erkältung nach dem
Aufenthalt in der Sonne verschlechtert“, erklärt Professor Dr. Eckhard
Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der ADP. Daher sollte UV-Strahlung
gemäß Empfehlungen des Bundesamts für Strahlenschutz bereits bei einer
einfachen Erkältung gemieden werden.
Bereits
vor über 100 Jahren entdeckte der Nobelpreisträger Niels Finsen, dass sich der
Verlauf einer Lungentuberkulose durch UV-Strahlung signifikant verschlechterte.
„Die Abwehr von Erregern wie Viren, Bakterien und Pilzen ist deutlich
herabgesetzt. Auch parasitäre Erkrankungen wie Leishmaniose, Bilharziose oder
Malaria verlaufen schwerer und länger nach UV-Exposition“, erklärt Breitbart.
„Gerade in Zeiten der allgegenwärtigen Gefahr einer Infektion mit dem
Corona-Virus sollten wir darauf achten, dass unsere köpereigene Immunabwehr
bestmöglich funktioniert und sie nicht durch Solarienbesuche geschwächt wird.“
UV-Strahlen
sind erwiesenermaßen der wichtigste Risikofaktor für das Entstehen von
Hautkrebs – dies gilt sowohl für die natürliche UV-Strahlung der Sonne als auch
die künstlich erzeugte in Solarien. Aktuellen Hochrechnungen zufolge erkranken
derzeit bundesweit rund 272.000 Menschen jährlich neu an Hautkrebs – über
37.000 davon am gefährlichen schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom.
Die
Intensität der UV-Strahlen ist in Solarien erheblich höher als die der Sonne in
unseren Breitengraden. Für Solariengeräte gilt in Deutschland seit 2012 die
UV-Schutz-Verordnung. Diese legt eine maximale Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt
pro Quadratmeter fest, was jedoch immer noch der Intensität der Äquatorsonne
mittags um 12 Uhr bei wolkenlosem Himmel entspricht. Dies ist mit einem
UV-Index (UVI) von 12 in der Kategorie „Extrem“ gleichzusetzen, wobei hier
normalerweise Schutzmaßnahmen „absolut erforderlich“ sind. Der UVI ist ein
international einheitliches Maß und beschreibt die sonnenbrandwirksame
Intensität der UV-Strahlen. Somit ist das künstliche Besonnen auch bei
gewissenhaftem Umsetzen der UV-Schutz-Verordnung immer noch mit großen
gesundheitlichen Risiken verbunden.
Wissenschaftler
und Wissenschaftlerinnen auf internationaler Ebene sind sich einig, dass es
keine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung von Solarien gibt (SCHEER-Opinion
2016). Daher gilt: je weniger, desto besser. Der ‚Europäische Kodex zur
Krebsbekämpfung‘ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bringt es auf den Punkt:
„Gehen Sie nicht ins Solarium!“ heißt es dort.
Die
Deutsche Krebshilfe und die ADP fordern daher – auch aus aktuellem Anlass
weiterhin – ein bundesweites Verbot von Solarien.
Weitere
Informationen rund um das Thema UV-Strahlung und Hautkrebs erhalten
Interessierte im Internet unter:
Text:
Stiftung Deutsche Krebshilfe