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Aus dem Gerichtssaal: Verwaltungsgericht Halle (Saale): Klage gegen Rücknahme der Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage in Hohenmölsen erfolglos

Freitag, den 15. Mai 2020

Das Verwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Rücknahme einer erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage in Hohenmölsen, Ortsteil Webau, abgewiesen.

Der Klägerin wurde im Januar 2016 eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur biologischen Behandlung organischer Abfälle aus der Schlacht- und Brotindustrie zur Erzeugung von Biogas erteilt, die vom BUND mit einer gesonderten Klage angefochten worden ist. Diese Genehmigung hat der Beklagte darauf hin im Mai 2018 mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen und den Antrag der Klägerin auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die geplante Anlage nunmehr abgelehnt.

Nach Überzeugung des Gerichts ist die Entscheidung der Beklagten über die Rücknahme der zuvor erteilten Genehmigung rechtmäßig, weil die Genehmigung selbst rechtswidrig erteilt worden sei. Bereits die Beteiligung der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren sei wegen der nur unvollständig ausgelegten Unterlagen nicht ordnungsgemäß erfolgt, sodass gegen Verfahrensvorschriften verstoßen worden sei. Die Genehmigung sei weiter aus Sachgründen rechtswidrig. Beim Betrieb der geplanten Anlage würden die nach der TA Lärm zulässigen Grenzwerte im Nachtbetrieb überschritten. Damit werde den Schutzpflichten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG nicht entsprochen. Darüber hinaus sei die Einhaltung der Betreiberpflichten hinsichtlich der Verhinderung von Störfällen und der Abwehr der daraus resultierenden schädlichen Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht ausreichend sichergestellt.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

VG Halle, Urteil vom 14. Mai 2020 – 8 A 425/18 HAL