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Reise-News: Coronvirus / Ukraine: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 13. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Ukraine zu erheblichen Beschränkungen des täglichen Lebens.

Bis mindestens zum 22. Mai 2020 sind die ukrainischen Grenzen für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine. Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. 

Personen, die sich bei Einreise zur Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii doma“ (“??? ?????”)  verpflichten, kann eine häusliche Quarantäne erlaubt werden. Die Anwendung ist in den jeweiligen Anwendungssammlungen (App Stores) frei erhältlich, steht aber bisher nur auf Ukrainisch zur Verfügung.

Sämtlicher regelmäßiger grenzüberschreitender sowie innerukrainischer Personenverkehr ist eingestellt. Fahrten über Land dürfen nur noch im PKW durchgeführt werden. Es finden unterwegs Gesundheitskontrollen statt.  Sonderflüge von oder nach Kiew finden nur noch sporadisch statt. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind geschlossen. Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg nur über den von der ungarischen Regierung eröffneten humanitären Korridor über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 11 Uhr und 23 Uhr möglich.  An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden. Ungarn muss spätestens bis 5 Uhr morgens wieder verlassen werden.

Ebenfalls mindestens zum 22.Mai gelten zudem u.a. folgende Beschränkungen des täglichen Lebens:

-  An öffentlichen Orten sind persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmaske oder Schutzmaske, einschließlich selbst hergestellter, zu tragen;

-  Eine Gruppe von mehr als zwei Personen darf sich in der Öffentlichkeit nur aufhalten, wenn dies zur Betreuung und Unterstützung von Personen unter 14 Jahren durch Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte, Erziehungsberechtigte, Pflegeeltern, Pflegeeltern und andere Personen nach dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten des Kindes notwendig ist;

-  Personen unter 14 Jahren dürfen sich in der Öffentlichkeit nur in Begleitung von Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten, Erziehungsberechtigten, Pflegeeltern, Pflegeeltern, anderen Personen gemäß dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten aufhalten;

-  Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, außer Personen, die Maßnahmen zur Nichtverbreitung von COVID-19 durchführen oder die Tätigkeit von Objekten der kritischen Infrastruktur sicherstellen, müssen sich in häusliche Selbstisolation begeben.

-  Es besteht die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.

Seit dem 11.Mai sind neben Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Tankstellen und Banken/Geldautomaten nun auch wieder sonstige Geschäfte und einige Dienstleistungsanbieter wie Friseursalons geöffnet. Restaurants und Kioske dürfen Gäste im Freien bewirten.

Beachten Sie bitte, dass regional weitere Beschränkungen bestehen können.

Für Fragen steht die Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per Mail unter covid-19@kiew.diplo.de zur Verfügung.