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Magdeburg setzt Einzug der Kitabeiträge zunächst auch für den Monat Mai aus

Dienstag, den 12. Mai 2020

Gilt nicht für Kinder in der Notbetreuung

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Kinderbetreuungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt nach wie vor geschlossen. In Magdeburg können systemrelevante Eltern und alleinerziehende Berufstätige ihre Kinder in einer Notbetreuung unterbringen. Für alle Kinder, die derzeit nicht die Kita, eine Tagespflegestelle oder den Hort besuchen, werden auch im laufenden Monat die Beiträge zur Betreuung ausgesetzt. Eltern, die die Notbetreuung nutzen, haben die Kita-Beiträge für den Mai zu zahlen.
 
Die Landeshauptstadt Magdeburg hatte im April auf die Erhebung der Kinderbetreuungs-Beiträge verzichtet. Zuvor hatte die Landesregierung beschlossen, den Kommunen nicht erhobene Beiträge zu erstatten – unabhängig davon, ob Eltern in dem Monat den Kita- oder Hortplatz in Anspruch genommen hatten.
 
Für den Monat Mai hat die Stadtverwaltung zunächst auch den Einzug der Beiträge ausgesetzt, in der Hoffnung, dass das Land wiederum unterstützt. Allerdings entschied das Land mit dem Runderlass vom 30.04.2020, die Beiträge für den Monat Mai nur für diejenigen Kinder zu erstatten, die nicht in einer Einrichtung notbetreut werden.
 
Eltern, deren Kinder also im laufenden Monat Mai eine Einrichtung besuchen, erhalten demnächst nachträgliche Kostenbeitragsbescheide. Diese gelten unabhängig von der Anzahl der Betreuungstage und deren Dauer.
 
Mittlerweile befinden sich ca. 5.000 Kinder zur Notbetreuung in Kitas und Horten der Landeshauptstadt Magdeburg.