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Magdeburger Ordnungsamt kontrollierte auch am Wochenende die Einhaltung der 5. Landesverordnung

Montag, den 11. Mai 2020

Zwischenbilanz der Corona-Kontrollen vom 8. bis 10. Mai

Auch vom 8. bis 10. Mai 2020 waren Ordnungsamt und Polizei wieder im Einsatz, um die Einhaltung der 5. Eindämmungsverordnung des Landes zu überprüfen. Der Ordnungsamtliche Außendienst zeigte dabei vor allem Präsenz im Umfeld von Spielplätzen (165 Kontrollen) und in Grünanlagen (156 Kontrollen).
 
In der Funkzentrale des Ordnungsamtlichen Außendienstes gingen einzig am Freitag 35 Anrufe mit Bezug auf Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung ein; am Samstag und am Sonntag gab es keine Corona-bezogenen Anrufe.
 
Es wurden 74 gewerbliche Betriebe kontrolliert, bei welche einige kleinere Verstöße festgestellt wurden. Bei den Kontrollen am Wochenende wurden u.a. die Hygienevorschriften gut eingehalten.
 
Auf den Spielplätzen und in den Grünanlagen wurden wieder vermehrt Familien angetroffen. Diese hielten sich ebenfalls an die Bestimmungen der 5. Eindämmungsverordnung. Nach 20:00 Uhr lag der Schwerpunkt der Kontrollen auf der Einhaltung des Betretungsverbotes für die Spielplätze.
 
Der Leiter des Fachbereichs BürgerService und Ordnungsamt, Frank Ehlenberger, zieht eine positive Bilanz: "Grundsätzlich ist zu sagen, dass das vergangene Wochenende, Corona-bezogen, sehr ruhig gewesen ist. Es waren viele Personen auf der Straße und im Freien unterwegs. Man merkte deutlich, dass es die Menschen nach draußen zieht, aber diese sich diszipliniert an die Bestimmungen der Eindämmungsverordnung hielten. Hier kann man den Einwohner*innen der Landeshauptstadt nur für ihr Verhalten danken."
 
Die Kontrollen werden auch in den kommenden Tagen fortgesetzt. Schwerpunkt werden die Einhaltung der Abstands- und Personengruppengrößen bilden. Auf eine flächendeckende Akzeptanz dieser Vorschriften bauen nicht zuletzt alle derzeit stattfindenden Erleichterungen und Lockerungen auf.
 
Die Landeshauptstadt weist erneut darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Landesverordnung auch weiterhin geahndet werden. 

Symbolfoto/Privat