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Aus dem Gerichtssaal: Amtsgericht Magdeburg: Internetbetrug führt ins Gefängnis

Dienstag, den 12. Mai 2020

(AG MD). Ein 40 Jahre alter Mann, der bereits öfters vor Gericht stand, hatte sich gestern wegen Betruges in zwei Fällen zu verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, im Herbst 2019 über die Internetplattform "Ebay" an zwei Kaufinteressenten jeweils eine Grafikkarte verkauft und den Kaufpreis hierfür vereinnahmt zu haben, ohne die verkaufte Ware sodann an die Käufer zu senden. Ihm wurde zur Last gelegt, von vornherein nicht willens gewesen zu sein, die Kaufsache zu übersenden, weil es ihm alleine auf den Erhalt des Geldbetrages angekommen sei.

Das Gericht sah letzteres und damit den Betrug in zwei Fällen als erwiesen an. Der Angeklagte hatte zuvor eingeräumt, die Waren verkauft und dafür Geld eingenommen zu haben. Das Gericht hat dem Angeklagten aber nicht dessen weitere Erklärung "abgenommen", dass die Übersendung der Waren nur deswegen nicht vorgenommen worden sei, weil er sich zu dieser Zeit nicht mehr in Magdeburg aufgehalten habe und daher an einer Auslieferung verhindert gewesen sei. Der Chatverlauf hatte hierzu etwas anderes ergeben, so dass das Gericht dem Angeklagten nicht geglaubt hat. Dem Angeklagten war aber auch deshalb nicht zu glauben, weil er als "notorischer Betrüger" bekannt ist. Der Angeklagte ist vorbestraft. Das Bundeszentralregister weist alleine 26 Vorverurteilungen wegen Betruges aus, so dass das Gericht in der gestrigen Erklärung eine plumpe "Ausrede" gesehen hat.

Das Gericht hat gegen den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verhängt, die wegen des Schadens von rd. 500 Euro relativ deutlich ausgefallen ist. Weil frühere Strafaussetzungen zur Bewährung den Angeklagten schon nicht beeindruckt hatten, kam eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht mehr in Betracht.

Wird das verkündete Urteil rechtskräftig, muss der Angeklagte also die Strafe verbüßen. Von der Einziehung des zu Unrecht erhaltenen Geldbetrages konnte das Gericht absehen, weil der Angeklagte den Käufern den Kaufpreis nach Aufdeckung der Vorwürfe bereits zurücküberwiesen hat und deren Schaden dadurch beseitigt wurde.