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Prof. Dr. Ing. Jens Strackeljan Harald Krieg

Uni Magdeburg: Neues Hochschulgesetz stärkt Autonomie der Hochschulen des Landes

Donnerstag, den 7. Mai 2020

Neuer Gestaltungsspielraum darf aber nicht gefährdet werden

Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat heute die Änderung des Landeshochschulgesetzes verabschiedet. Die Landesrektorenkonferenz LRK begrüßt, dass mit der Entscheidung des Landtages das neue, moderne Hochschulgesetz für das Land-Sachsen Anhalt zum 01.10.2020 wirksam werden kann. Insbesondere die Regelungen zur stärkeren Autonomie und zum weitgehend eigenständigen Berufungsrecht stärken die Position der Hochschulen im nationalen und internationalen Wissenschaftswettbewerb und werden daher ausdrücklich begrüßt.

Das Gesetz baut Bürokratie ab und verlagert die Verantwortung zu spezifischen Regelungen vom Ministerium in die Hochschulen. So entfallen die Stellenpläne für das Tarifpersonal und die Hochschulen können im Rahmen ihrer Budgets deutlich flexibler Personalmaßnahmen gestalten. Die LRK sieht hierin einen gewaltigen Schritt in Richtung einer modernen Steuerung zwischen Staat und Hochschulen.

Die nun im Gesetz getroffenen Vereinbarungen zur Erleichterung von unternehmerischen Beteiligungen vergrößern den Spielraum bei der Steigerung von Gründungserfolgen aus den Hochschulen und bekräftigen ihre Rolle als starke Impulsgeber für Innovationen und wirtschaftliches Wachstum. Für Sachsen-Anhalt ist es besonders wichtig, Erkenntnisse aus der Grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung schneller in Produkte, Prozesse, Dienstleistungen oder andere wirtschaftliche Verwertungen in der Region zu überführen. Den Hochschulen des Landes mangelt es nicht an Köpfen und Ideen, diese Aktivitäten voranzutreiben, sie benötigen aber die richtigen Rahmenbedingungen, um im starken bundesweiten Wettbewerb mit anderen Hochschulen zu bestehen. Die Attraktivität der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird durch das eigenständige Promotionsrecht gestärkt.

Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses wurden noch einige Anregungen und Vorschläge der LRK aufgenommen. Insbesondere begrüßt die LRK die Erleichterung bei den Einstellungsvoraussetzungen zu Professuren im für das Land wichtigem Lehramt. Erfahrene Lehrerinnen und Lehrer, die gleichzeitig erfolgreich Wissenschaft betreiben, gibt es nur wenige. Die nun getroffene Regelung gewährleistet im dringenden Bemühen um gute Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker Wettbewerbsgleichheit. Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Durchführung von Gremiensitzungen in Online-Formaten als Reaktion auf die Corona-Pandemie erleichtert zukünftig die Arbeitsfähigkeit an den Hochschulen.

„Es ist geschafft“, so der Präsident der LRK, Prof. Dr.-Ing. Jens Strackeljan (Foto). „Wenn wir nun noch zeitnah die Zielvereinbarungen zwischen den Hochschulen und dem Land abschließen könnten, bestünde auf der Basis des Hochschulgesetzes und der finanziellen Planungssicherheit die Chance, die Hochschulen in einem stärker werdenden Wettbewerb attraktiv zu halten.“ Um den Gestaltungsspielraum, den das neue Hochschulgesetz durch die Stärkung der Hochschulen geschaffen hat, aber nicht zu gefährden, müssen den Hochschulen auch zukünftig die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden. Die aktuell vom Finanzministerium angeschobene Diskussion über Kürzungen der Hochschulbudgets setzt in Anbetracht der Herausforderungen, die die Digitalisierung der Hochschulen mit sich bringen, ein falsches Signal sowohl in die Hochschulen als auch in die Gesellschaft hinein.

Foto : Prof. Dr.-Ing. Jens Strackeljan © Harald Krieg