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Schönebeck: Öffentliche Spielplätze öffnen wieder ab Freitag

Donnerstag, den 7. Mai 2020

Von Freitag an dürfen die meisten Spielplätze in Schönebeck wieder für Kinder und Familien freigegeben werden. Nachdem der Landrat Markus Bauer die dafür notwendige Allgemeinverfügung für den Salzlandkreis bekannt gegeben hat, ist ab 8. Mai 2020 das Spielen auf den 24 öffentlichen Spielplätzen in der Elbestadt wieder erlaubt. Im Zuge der Vorbereitungen der Spielplatz-Öffnungen bedankte sich Schönebecks Oberbürgermeister Bert Knoblauch ausdrücklich bei den Bürgerinnen und Bürgern, welche durch die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen und Hygiene-Vorschriften vorbildlich dazu beigetragen haben, dass weitere Lockerungen möglich werden. Gleichwohl warb das Stadtoberhaupt dafür, die weiterhin geltenden Vorgaben, wie zum Beispiel das Gebot der Einhaltung von 1,5 Metern Abstand zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, einzuhalten. Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

-  Die Unzulässigkeit von Gruppenbildung über fünf Personen, die nicht demselben Hausstand angehören,

-  das Verbot gegenüber Personen, die Risikogruppen angehören sowie Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu aus dem Ausland zurückgekehrten oder SARSCoV-2 infizierten Personen hatten,

-  das Verbot, den Spielplatz mit Erkältungssymptomen zu betreten, das gilt nicht für ärztlich bescheinigte chronische Erkrankungen oder Allergien (z. B. Heuschnupfen),

-  die Zutrittserlaubnis nur für Kinder in Begleitung einer erwachsenen Person,

-  die gemeinsame Nutzung der Spielgeräte nur bei Gewährleistung des Mindestabstands zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören und

-  die Obacht erwachsener Begleitpersonen darauf, dass überfüllte Anlagen gemieden und auch von den Kindern grundlegende Hygieneregeln sowie das allgemein gültige Abstandsgebot eingehalten werden.

Die Stadt bringt entsprechende Hinweisschilder an und führt engmaschige Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln durch. Die Allgemeinverfügung gilt ausschließlich für öffentliche Spielplätze. Ein Antrag auf Nutzung von privaten Spielplätzen kann beim Salzlandkreis gestellt werden - Voraussetzung sind ebenfalls entsprechende Schutz- und Hygienekonzepte.

Symbolfoto