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Sachsen-Anhalt-News: Landtag beschließt neues Hochschulgesetz / Willingmann: „Bedeutender Meilenstein“ für die Wissenschaft in Sachsen-Anhalt

Donnerstag, den 7. Mai 2020

Wichtige Weichenstellung für die Wissenschaft: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute das neue Hochschulgesetz beschlossen. Die Kernpunkte: mehr Ausgründungen, mehr Autonomie und mehr Mitsprache aller Hochschul-Gruppen. Für Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) ist das neue Gesetz deshalb „ein bedeutender Meilenstein“. Er sagte: „Wir haben zwar lange, im Ergebnis aber erfolgreich um gute Lösungen zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Sachsen-Anhalt gerungen und machen unsere Hochschullandschaft mit dem neuen Gesetz jetzt wettbewerbsfähiger und zukunftsfest. Starke und leistungsfähige Hochschulen sind ein zentraler Stützpfeiler für die weitere wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung im Land.“

Ein wichtiger Punkt des neuen Hochschulgesetzes ist die Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten. Künftig sollen Hochschulen, deren wissenschaftliches Personal und interessierte Partner aus der Wirtschaft leichter gemeinsame Unternehmen gründen oder sich an diesen beteiligen können. Willingmann: „Sachsen-Anhalt hat sich gerade in den vergangenen drei Jahren verstärkt zu einem Land der Zukunftstechnologien entwickelt. Mit dem Hochschulgesetz legen wir die Grundlage, diesen Trend zu verstetigen, indem wir dem Gründungsgeschehen aus der Wissenschaft heraus Schwung verleihen. Das Potenzial dafür ist groß. Gerade in Bereichen wie Automotive, Medizintechnik, Maschinenbau oder den Naturwissenschaften sollen künftig deutlich mehr innovative Unternehmen entstehen, die dann hochwertige, gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen.“

Hochschulen können Unternehmensgründungen künftig mit eigenen Mitteln fördern sowie Gründerinnen und Gründern Zugang zu Laboren, Bibliotheken oder der IT-Infrastruktur ermöglichen. Professoren und Professorinnen können sich nun für einen gewissen Zeitraum beurlauben lassen, um Gründungen zu begleiten und so den Wissens- und Technologietransfer voranzubringen. „Im Wesentlichen geht es im Rahmen des Gesetzes darum, Anreize für Gründungen zu schaffen und bisherige bürokratische Hürden abzubauen“, erläuterte Willingmann. „Über diese Fragen haben wir lange und intensiv diskutiert. An dieser Stelle möchte ich deshalb auch den gewerblichen Kammern und Wirtschaftsverbänden dafür danken, dass sie insbesondere für meinen Ansatz, Hürden zur Unternehmensgründung aus Hochschulen heraus zu senken, nachdrücklich geworben haben, und wir in dieser Frage innerhalb der Koalition zu einem guten Ergebnis gekommen sind.“

Neben der Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten sieht das jetzt beschlossene Hochschulgesetz weitere Neuerungen vor:

Mehr Autonomie und weniger Bürokratie bei Berufungen

Um Professuren noch schneller besetzen zu können, wurde das Berufungsrecht nunmehr vollständig auf die Hochschulen übertragen; eine Zustimmung des Wissenschaftsministeriums zum konkreten Berufungsvorschlag ist künftig nicht mehr erforderlich. Ebenso können Hochschulen jetzt schneller und flexibler auf Abwerbe-Angebote für ihre Professorinnen und Professoren durch andere Hochschulen reagieren. „Wir stärken damit unsere Hochschulen im nationalen und internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe“, betonte Willingmann. Diese wachsende Verantwortung setzt auch formale Qualitätssicherung der Berufungsverfahren voraus, die in eigenen Berufungsordnungen der Hochschulen gesichert wird.

Mehr Mitbestimmung für alle Hochschulmitglieder

Das neue Gesetz stärkt die Mitwirkungsrechte aller Hochschulmitglieder in den akademischen Gremien. Der Senat, in dem die Hochschullehrer/-innen die Mehrheit der Sitze und Stimmen haben, kann über Planungen zu Hochschulstruktur und -entwicklung sowie Zielvereinbarungen und Wirtschaftsplanung künftig nicht nur mitberaten, sondern auch wieder mitentscheiden. „Damit setzen wir Anreize, in akademischen Gremien mitzuarbeiten, und stärken gleichzeitig die demokratische Kultur an unseren Hochschulen“, so Willingmann. 

Neue Wege zum Doktorgrad

Studierende von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW – früher Fachhochschulen) können künftig auf unterschiedlichen Wegen den Doktorgrad anstreben: Zum einen über HAW-Professoren und Professorinnen, die in eine Fakultät einer Universität kooptiert werden und so die „eigenen“ Doktoranden betreuen können. Zum anderen kann das Wissenschaftsministerium besonders forschungsstarken HAW-Fachbereichen ein eigenes Promotionsrecht verleihen.

Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern

Ein weiteres wichtiges Ziel des neuen Gesetzes ist die Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen. Dafür soll die Besetzung von Gremien und Kommissionen nach dem Grundsatz der paritätischen Repräsentanz erfolgen. Bei der Berücksichtigung von Berufungsvoraussetzungen können künftig auch Zeiten von Kindererziehung und Pflege Beachtung finden. Darüber hinaus erhalten die Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche ein aktives Stimmrecht in den Berufungskommissionen. „Wir belassen es bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft nicht bei Lippenbekenntnissen, sondern setzen zeitgemäße Standards, damit hochqualifizierte Frauen faire Karrierechancen erhalten“, betonte Willingmann.

Berechenbare Karrierewege

Das neue Gesetz schreibt die Tenure-Track-Professur ausdrücklich fest und erweitert das Verfahren um eine Beförderungsoption. Die Professur richtet sich an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Karrierephase und sieht nach erfolgreicher Bewährung den unmittelbaren Übergang in eine Lebenszeitprofessur vor. Dadurch werden wissenschaftliche Karrierewege an Sachsen-Anhalts Hochschulen planbarer und berechenbarer.

Langzeitstudiengebühren werden abgeschafft

Bislang mussten Studierende ab dem fünften Semester nach Überschreiten der Regelstudienzeit eine Gebühr von 500 Euro pro Semester zahlen. „Diese Regelung hat jedoch nicht dazu geführt, den Anteil Langzeitstudierender an den Hochschulen des Landes deutlich zu senken“, erläuterte Willingmann. Dass die Gebühren nun abgeschafft werden, trage auch dem Umstand Rechnung, dass viele Studierende zur Finanzierung des Lebensunterhaltes arbeiten und sich das Studium dadurch verlängert.