Bisher
kein erhöhtes Risiko für Patienten und Angestellte feststellbar
Schon
vor Krise ausgezeichneter Infektionsschutz - Zahnärzte
ergänzen Hygienestandard zusätzlich
Patienten
mit Symptomen müssen vorab anrufen
Viele
Patienten und Mitarbeiter stellen sich die Frage, ob ein Besuch beim Zahnarzt
wie bisher möglich ist. Fachleute raten dazu. Eine zahnmedizinische Behandlung
führt nach den bisherigen Erkenntnissen nicht zu einer erhöhten Ausbreitung der
Infektion mit COVID19. Weltweit trugen zahnmedizinische Behandlungen weder bei
Patienten noch beim zahnmedizinischen Fachpersonal zu höheren Infektionszahlen
bei.
Generell
gelten in Zahnarztpraxen seit Jahren hohe Standards für Hygiene und
Infektionsschutz. Diese Regeln folgen den Arbeitsschutzbestimmungen, dem
Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer und den Empfehlungen des
Robert-Koch-Instituts (RKI). Auf Basis der Hinweise durch das RKI hat die
Bundeszahnärztekammer erweiterte Empfehlungen für zahnmedizinische Abläufe und
verwendete technische Geräte veröffentlicht. Das RKI verweist für den Bereich Zahnmedizin
auf die Bundeszahnärztekammer.
Infektionsschutz
ausgeweitet
Angesichts
der Coronakrise verschärfen deutsche Zahnärztinnen und Zahnärzte den
Infektionsschutz. Zum Beispiel besuchen Patienten Zahnarztpraxen mit
ausgeweiteter räumlicher und zeitliche Trennung. Die zahnärztlichen Teams sind
für besondere Maßnahmen während einer Behandlung sensibilisiert und geschult.
Grundsätzlich ist Hygiene ein wichtiger Bestandteil von Aus-, Fort- sowie
Weiterbildungen. Patienten können darauf vertrauen, dass die Schutzmaßnahmen in
den Praxen eingespielt sind und ständig kontrolliert werden. Die Empfehlungen
zu Distanzregelung, Dekontaminationsmaßnahmen und der allgemeinen
Infektionsausbreitung aktualisiert die Bundeszahnärztekammer ständig.
Zahnmedizinische
Behandlung wichtig für allgemeine Gesundheit
Werden
alle Empfehlungen berücksichtigt, steht einer zahnmedizinischen Behandlung
nichts im Weg. Die Wissenschaft weist seit Jahren auf die engen Zusammenhänge
zwischen zahnmedizinischen und medizinisch bedeutsamen Erkrankungen hin. Je
länger z.B. eine chronische Entzündung
wie bei einer Parodontitis unbehandelt bleibt, desto mehr Bakterien und
Entzündungsstoffe gelangen in die Blutbahn und in den Körper. Das kann
weitreichende Folgen haben. „Die Parodontitis ist eng mit Herz-, Kreislauf- und
Gefäßerkrankungen verknüpft“, erklärt Dr. Michael Eremenko, Universitätsmedizin
Greifswald. „Insbesondere der Zusammenhang zwischen Parodontitis und einem
erhöhten Herzinfarktrisiko ist bereits seit längerem bekannt. Eine Verzögerung
jeglicher Behandlungsmaßnahmen aber auch notwendiger Kontrollen birgt Risiken,
die man immer mit dem Zahnarzt besprechen sollte.
Hygienestandards
auch in zahntechnischen Laboren
Die
verschärften Hygienestandards gelten natürlich für den gesamten Prozess von der
Zahnarztpraxis bis zum zahntechnischen Labor. So können Patienten darauf
vertrauen, dass Zahnärzte und Zahntechnikermeister Zahnersatz, Reparaturen oder
Schienen während des gesamten Arbeitsablaufs hygienisch einwandfrei fertigen.
Was
tun bei Husten, Schnupfen oder Fieber?
Patienten,
die Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, sollen eine Zahnarztpraxis
nicht ohne einen vorherigen Telefonanruf aufsuchen. Hier muss vorab im Gespräch
geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen eine Behandlung erfolgen kann.
Text
/ Foto: proDente e.V