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Landeshauptstadt legt Soforthilfe-Paket für Kunst und Kultur aufgrund der Corona-Pandemie auf

Mittwoch, den 6. Mai 2020

Stadtrat entscheidet am 14. Mai

Freiberufliche Künstler*innen (Solo-Selbstständige), Kulturschaffende sowie künstlerisch arbeitende Produktionsstätten mit eigenem Spielbetrieb können von der Landeshauptstadt finanzielle Soforthilfe erhalten. Das sieht eine Drucksache vor, die dem Stadtrat zur Entscheidung am 14. Mai vorgelegt wird. Der Soforthilfe-Fonds soll mit 150.000 Euro ausgestattet sein und vom Kulturbüro ausgegeben werden. Damit soll Kunstschaffenden unter die Arme gegriffen werden, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Nöte geraten sind.
 
Die Soforthilfe für selbstständige Künstler*innen und Kulturschaffende und/ oder künstlerisch arbeitende Produktionsstätten mit eigenem Spielbetrieb soll als Teilausgleich für die Schäden dienen, die infolge der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung der Ausbreitung der Corona-Pandemie eingetreten sind. Sie wird im besonderen kulturpolitischen Interesse als Billigkeitsleistung gewährt.
 
Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper: "Die Soforthilfe verfolgt damit das Ziel, die kulturelle Infrastruktur Magdeburgs zu erhalten und die durch die Corona-Krise im Frühjahr 2020 entstandenen Notlagen in der Kunst- und Kulturszene unserer Stadt zu mildern. Die Verwaltung folgt damit dem Antrag des Kulturausschusses mit dem Titel ‚Magdeburger Schutzschirm für freie Kulturschaffende‘ (A0090/20) und setzt ihn um."
 
Die Soforthilfe wird als Leistung zur Deckung arbeitsnotwendiger Aufwendungen im Zusammenhang mit der Produktion von Kunst und/ oder von kulturellen Angeboten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gewährt. Die Höhe der Soforthilfe beträgt

- für natürliche Personen einmalig 1.000 Euro pro Person und

- für künstlerisch arbeitende Produktionsstätten mit eigenem Spielbetrieb einmalig 3.000 Euro pro Kultureinrichtung.

Die Antragsfrist endet am 30.06.2020.
 
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Soforthilfe. Sie stellt eine freiwillige Leistung dar. Antragsprüfung und Gewährung der Soforthilfe ist grundsätzlich abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
 
Über die Beschlussvorlage berät der Finanzausschuss bereits in seiner heutigen Sitzung. Abschließend entscheidet der Stadtrat am 14. Mai darüber.