(ams).
Wohin mit dem abgelaufenen Joghurt oder der Milch - ab in die Tonne? Das ist
oft nicht nötig: Ein Großteil der Lebensmittel ist auch nach Ablauf des
Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar. Herausfinden lässt sich das ganz
einfach durch Sehen, Riechen und Probieren. Sieht zum Beispiel der Joghurt noch
gut aus und riecht beziehungsweise schmeckt unauffällig, kann er problemlos
gegessen werden. Ganz anders ist das beim Verbrauchsdatum.
Das
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird vom Hersteller festgelegt. Es gibt den
Zeitpunkt an, bis zu dem der Hersteller garantiert, dass das ungeöffnete
Lebensmittel seine besonderen Eigenschaften wie Geruch, Geschmack und Nährwert
behält - vorausgesetzt, es wird richtig gelagert. Beträgt die Haltbarkeit
weniger als drei Monate, muss der Tag und der Monat auf der Packung angegeben
werden, bei einer Haltbarkeit von drei bis 18 Monaten nur der Monat und das
Jahr.
Bei
Lebensmitteln, die mehr als 18 Monate haltbar sind, reicht die Angabe des
Jahres. Grundsätzlich ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum verpflichtend, es gibt
jedoch Ausnahmen. Für Lebensmittel wie frisches Obst und Gemüse, Wein,
Kaugummi, Zucker, Speisesalz und Essig ist laut der
EU-Lebensmittel-Informationsverordnung von 2014 kein Mindesthaltbarkeitsdatum
vorgeschrieben.
MHD:
Auch nach Ablauf oft noch genießbar
Lebensmittel
dürfen auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch verkauft werden,
allerdings haftet ab dann der Lebensmittelhändler für die Qualität. Er muss
sicherstellen, dass die Ware noch einwandfrei ist. Meist werden abgelaufene
Lebensmittel gesondert angeboten, zum Beispiel etwas günstiger oder mit einem
Hinweis versehen. "Wurstwaren, Käseaufschnitt, Feinkost- oder
Fischereierzeugnisse sollten nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zur
Sicherheit aber innerhalb weniger Tage aufgebraucht werden", rät Semra
Köksal, Ernährungsberaterin/DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) bei der
AOK. Milcherzeugnisse wie Joghurt, Quark oder Kefir können dagegen auch länger
nach Ablauf der Haltbarkeit gegessen werden, solange auf der Oberfläche kein
Schimmel erkennbar ist.
Verbrauchsdatum
war gestern? Finger weg!
Nicht
mehr verkauft werden dürfen Lebensmittel, deren Verbrauchsdatum abgelaufen ist.
Mit dem Hinweis "zu verbrauchen bis…" werden leicht verderbliche
Lebensmittel gekennzeichnet, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare
Gesundheitsgefahr darstellen können, zum Beispiel Hackfleisch, frischer Fisch
oder auch vorgeschnittene Salate. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums sollte man
die Ware nicht mehr essen, da sie verdorben sein könnte, ohne dass man es sieht
oder schmeckt.
Regelmäßiger
Kühlschrank-Check
"Aus
diesem Grund ist es wichtig, den Kühl- oder Vorratsschrank regelmäßig darauf zu
kontrollieren, welche Lebensmittel schnell verbraucht oder möglicherweise
entsorgt werden müssen", empfiehlt AOK-Expertin Köksal. Anzeichen für
verdorbene Lebensmittel sind Fäulnis, Ranzigkeit, Gärung und Säuerung. Ein
verdorbenes Nahrungsmittel muss sofort entsorgt werden. Es gibt aber Ausnahmen:
Sind Hartkäse oder Räucherschinken nur gering angeschimmelt, können sie nach
großzügigem Entfernen der betroffenen Stellen weiterhin gegessen werden.
Lebensmittel
richtig lagern
Wer
gut plant und einen detaillierten Einkaufszettel macht, wirft weniger weg.
Wichtig ist dabei auch, Lebensmittel richtig zu lagern – so halten sie länger
frisch:
Heimisches
Obst gehört in den Kühlschrank, exotisches nicht. Obst und Gemüse im
Kühlschrank in getrennten Gemüseschubladen aufheben.
Bis
auf Auberginen, Tomaten, Kartoffeln und Kürbis lassen sich alle Gemüsesorten
gut im Kühlschrank frisch halten. Wer einen kühlen, dunklen Keller hat, kann
Äpfel, Birnen, Kartoffeln, Kohl und Kürbis auch dort lagern.
Wird
Brot nur kurz aufbewahrt, bleibt es in der Bäckertüte knusprig. Zum längeren
Aufbewahren eignen sich ein Brotkasten oder ein Tontopf mit Deckel.
Käse
und Milchprodukte gehören im Kühlschrank am besten in die Mitte.
Wurst
und Fleischwaren bekommen den kältesten Platz; auf der unteren Ablage.
Eier,
Butter und Getränke lagern am besten in der Kühlschranktür.
Text
/ Foto: AOK BUNDESVERBAND