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Magdeburg / ST: „Streuobstwiesen sind Paradiese der Artenvielfalt“

Sonntag, den 3. Mai 2020

Publikation „Untersuchungen zu den Arten der Streuobstwiesen in Sachsen-Anhalt“ erschienen

Magdeburg. Streuobstwiesen sind wertvolle Kulturbiotope, die von Menschen geschaffen wurden. Hier fühlen sich eine Vielzahl von Insekten und Kleinstlebewesen besonders wohl und seltene Vögel finden ein Zuhause. Wie groß ihr Beitrag zur Artenvielfalt ist, zeigt eine umfangreiche, wissenschaftliche Untersuchung des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Die Ergebnisse wurden nun in Form einer 400-seitigen Publikation veröffentlicht.

„In Sachsen-Anhalt gibt es rund 5000 Hektar Streuobstwiesen. Die größten Bestände befinden sich in den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Harz, Burgenlandkreis und Saalekreis. Insbesondere Streuobstwiesen mit älteren Hochstammobstbäumen bieten vielen Tier- und Pflanzenarten einen wichtigen Lebensraum. Streuobstwiesen sind Paradiese der Artenvielfalt. Sie leisten einen ganz besonderen Beitrag in unserer Kulturlandschaft, um das Artensterben zu stoppen“, sagt Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Foto) zum Erscheinen der Publikation.

Um diesen Beitrag wissenschaftlich und konkret mit Zahlen zu belegen, haben in den vergangenen Jahren rund 40 Artenspezialisten insgesamt 3627 verschiedene Pflanzen-, Tier- und Pilzarten auf den Streuobstwiesen in Sachsen-Anhalt nachgewiesen. Davon stehen 522 Arten auf der Roten Liste Sachsen-Anhalts und 363 Arten auf der Roten Liste Deutschlands. Fast 200 der dokumentierten Arten sind in Deutschland streng geschützt. Basierend auf dieser intensiven Grunddatenerfassung, die durch umfangreiche ehrenamtliche Untersuchungen ergänzt wurde, enthält die Publikation einen im deutschlandweiten Vergleich einzigartigen Wissensstand zur Ausstattung dieses geschützten Biotoptyps.

„Streuobstwiesen sind nicht nur schön, sondern auch faszinierend vielfältig. Sie müssen gepflegt und bewirtschaftet werden - sonst verlieren wir sie. Streuobstwiesenpflege ist praktischer Naturschutz. Wir bieten deshalb im Land verschiedene Fördermöglichkeiten, um den Erhalt und die Pflege von Streuobstwiesen zu unterstützen“, erklärt Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert.

Hintergrund:

Die Publikation „Untersuchungen zu den Arten der Streuobstwiesen in Sachsen-Anhalt“ wurde mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums gefördert. Sie kann beim Landesamt für Umweltschutz kostenfrei bestellt werden und steht außerdem auf der Website als Download zur Verfügung:  https://lau.sachsen-anhalt.de/wir-ueber-uns-publikationen/fachpublikationen/berichte-des-lau/

Fördermöglichkeiten

Bei der Förderung von Streuobstwiesen liegt der Schwerpunkt auf der Erhaltung dieser besonderen Landnutzungsform aus ökologischen und landschaftsästhetischen Gründen. Die erwerbsmäßige Nutzung durch den Verkauf des Obstes spielt eine geringere Rolle. Sachsen-Anhalt hatte sich deshalb in dieser EU-Förderperiode für eine kombinierte Förderung entschieden. Zum einen wird die Pflege von extensiv genutzten Obstbeständen, unabhängig vom Unterwuchs, durch die Maßnahme „Förderung extensiver Obstbestände“ gefördert. Fördergegenstand sind die Obstbäume der Streuobstwiese.

Zum anderen wird die Bewirtschaftung der Flächen unter den Bäumen gefördert. Dafür kommen die Förderprogramme für ökologische Anbauverfahren sowie die Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünland (Mahd oder Beweidung) über die markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL) oder Freiwillige Naturschutzleistungen (FNL) in Betracht.

Überdies wird mit dem neuen Vertragsnaturschutzprogramm des Landes die Pflege naturschutzfachlich besonders wertvoller Splitterflächen gefördert. Solche Flächen können auch Streuobstwiesen sein. In Natura-2000-Gebieten und anderen Gebieten mit hohem Naturschutzwert können Investitionen unter anderem in die Neuanlage von Streuobstwiesen auch als Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte nach den Naturschutz-Richtlinien über den ELER-Fonds gefördert werden. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent und unter Umständen 100 Prozent. Die Instandsetzung bereits bestehender Streuobstwiesen, nicht jedoch deren Neuanlage, kann auch als nicht produktiver investiver Naturschutz über die GAK-Förderung (finanziert mit Mitteln des Bundes und des Landes aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung des Agrar- und Küstenschutzes) finanziert werden.

Neu angelegte Streuobstwiesen können darüber hinaus als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben bewertet werden. Auch nicht-staatliche Förderung durch Kirchen, Lotto-Toto, den WWF oder andere private Stiftungen kommen in Frage.

Zusätzlich kann der Absatz des Obstes finanziell unterstützt werden. Über die Fördermittel der Marktstrukturverbesserung wird die Verarbeitung und Vermarktung von Produkten unterstützt.

Die Förderberatungsstelle des Landesamtes für Umweltschutz dient interessierten Bewirtschaftern als erste Anlaufstelle: https://lau.sachsen-anhalt.de/wir-ueber-uns-publikationen/struktur-aufgaben/zentrale-dienste/foerderberatung/