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Reise-News: Coronavirus / Portugal: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 2. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Portugal zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.

Mit dem Eintreten des öffentlichen Notstandes am 3. Mai 2020 werden die bis dahin geltenden Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Wohnung nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen) aufgehoben. Die Bevölkerung ist jedoch weiterhin dazu angehalten ihrer „Bürgerpflicht“ nachzugehen und Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.

Zwischen dem 01.-03.Mai 2020 darf der Landkreis ( Concelho) des gewöhnlichen Wohnortes nicht verlassen werden ( bis auf wenige Aufnahmen u.a. aus berufs- oder gesundheitsbedingten Gründen).

Sofern die neuen Maßnahmen eine positive Wirkung zeigen, kann nach einer Neubewertung der Lage am 18.Mai mit einer weiteren Lockerung der Einschränkung gerechnet werden.

Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten.
Ab dem 03. Mai ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, die maximale Fahrgastkapazität von 2/3 darf nicht überschritten werden.

Ab dem 04. Mai dürfen auch Geschäfte bis zu 200 m² geöffnet werden, darunter Buch-, Friseur- und Schuhläden sowie Autohäuser. Veranstaltungen und Versammlungen sind nur noch mit max. 10 Teilnehmern-/innen erlaubt (an Begräbnissen dürfen nur Familienmitglieder teilnehmen).

Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sind weiterhin in ganz Portugal geschlossen. Davon ausgeschlossen sind Bibliotheken und Archive. Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen, dürfen jedoch einen Außer-Haus-Verkauf anbieten.

Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind von den Einschränkungen nicht betroffen.

Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.

Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier https://www.ana.pt/en/corporate/ana/flight-restrictions

Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro und Lissabon-Sao Paulo eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.

TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf neun reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis vorerst 14. Mai 2020 nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.

Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.

Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.

In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.

Azoren und Madeira

Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren, auch bei Reisen zwischen den Inseln, werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.

Bei der Weiterreise von São Miguel ist aufgrund der derzeitigen Infektionsketten unter Umständen auch ein diagnostischer Test erforderlich.

Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 15. Mai 2020 einzustellen.

Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel und Terceira möglich, ist eine 14- tägige obligatorische Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen.

Bei der Ausreise von São Miguel und Weiterreise auf eine andere Insel muss derzeit ebenfalls jeweils auf jeder einzelnen Insel eine 14-tägige Quarantäne durchgeführt werden.

Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung  https://covid19-azores.com/ der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.

Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.

Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.

Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt. Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe/Yachten gesperrt. Segelschiffe/Yachten können nur z. B. für Versorgungszwecke und der Rückkehr von Besatzungsmitgliedern in das Herkunftsland unter bestimmten Voraussetzungen kurz anlegen. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr.  Auf Madeira gilt die Maßnahme der kompletten Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe/Yachten bis auf weiteres.