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Reise-News: Coronavirus / Jordanien: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 29. April 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Jordanien zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Die jordanische Regierung hat eine Einreisesperre für Reisende u.a. aus Deutschland mit Wirkung seit 16. März 2020 beschlossen.

Seit 17. März 2020 ist der Flugverkehr aus und nach Jordanien bis auf weiteres eingestellt. Die jordanische Regierung hat zudem umfassende Maßnahmen verkündet, um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Diese Maßnahmen sind am 18. März 2020 in Kraft getreten und gelten zunächst bis auf Weiteres (u.a. weitgehende Ausgangssperre, Einstellung aller Arbeiten in öffentlichen Institutionen und Behörden sowie im Privatsektor - mit Ausnahme des öffentlichen und privaten Gesundheitssektors und anderer lebenswichtiger Sektoren).

Seit dem 21. März 2020 gilt eine Ausgangssperre. Diese wurde insofern gelockert, als dass innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit (für den Fastenmonat Ramadan von 8 Uhr bis 18 Uhr) Besorgungen getätigt werden können. Es gelten strikte Auflagen:

-  Nur Personen im Alter zwischen 16 und 60 Jahren ist der Einkauf in Geschäften erlaubt.

-  Besorgungen sind entweder zu Fuß oder notfalls mit dem Auto durchzuführen.

-  Zur Beschränkung der privaten PKW-Nutzung dürfen im täglichen Wechsel nur PKWs mit ungerader bzw. gerader Endziffer des Autokennzeichens fahren, beginnend am 29.4. mit ungeraden Endziffern.

-  Die Anzahl der Personen pro Fahrzeug ist auf maximal 2 beschränkt.

-  Fahrten sind nur innerhalb des jeweiligen Gouvernorats erlaubt.

-  Für Inhaber von Genehmigungen gelten abweichende Sonderregelungen.

Am Freitag, den 1. Mai gilt ganztägig von 00:00 Uhr bis 24:00  eine 24-stündige komplette Ausgangsperre. Geschäfte werden in dieser Zeit ebenfalls geschlossen bleiben. Auch in den kommenden Wochen ist mit kurzfristigen umfassenden Ausgangssperren an Wochenenden zu rechnen.
Ab Samstag, 2. Mai 2020, 08:00 Uhr werden die Geschäfte wieder geöffnet. Es gelten dann wieder die oben aufgezeigten Auflagen – auch während des Fastenmonats Ramadan.

Halten Sie sich an die Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.