header-placeholder


image header
image
AdobeStock 254868171 kleiner

StVO-Novelle: Diese Regelungen gelten ab heute für Teilnehmer im Straßenverkehr

Dienstag, den 28. April 2020

Köln. Sicherer, klimafreundlicher und gerechter soll der Straßenverkehr werden. Mit der Gesetzesnovelle hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Reihe an neuen Regelungen für Straßenverkehrsteilnehmer ins Leben gerufen. Von höheren Bußgeldern bei Vergehen über Maßnahmen für saubere Mobilität bis hin zur Stärkung des Radverkehrs: ROLAND-Partneranwalt Frank Preidel von der Kanzlei Preidel und Burmester erklärt, was sich für Verkehrsteilnehmer ab heute dem 28. April 2020 ändert.  

Damit’s richtig weh tut: Höhere Bußgelder bei Verstößen 

Ob Verstöße bei Rettungsgassen, Geschwindigkeitsverstoß oder Parken: Mit der StVO-Gesetzesnovelle gehen neue und zum Teil deutlich erhöhte Geldbußen einher. „Wer zum Beispiel eine Rettungsgasse unerlaubt benutzt oder erst gar keine bildet, muss neben Bußgeldern zwischen 200 und 320 Euro auch mit einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten im Fahreignungsregister rechnen“, erklärt der Rechtsexperte Frank Preidel. Höhere Bußgelder gelten nun auch für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und Parken bzw. Halten in zweiter Reihe: „Für solche Verkehrsverstöße mussten bisher 15 Euro bezahlt werden – künftig sind es bis zu 100 Euro“, so Frank Preidel. Übrigens: Auch die Strafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts ändert sich: Wer dabei erwischt wird, muss jetzt mit einem Monat Fahrverbot rechnen. 

Eine weitere, wichtige neue Regelung der Novelle, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen: „Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt innerorts eine Schrittgeschwindigkeit. Das heißt konkret: Wer schneller als mit vier bis sieben, maximal 11 km/h, nach rechts abbiegt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister sanktioniert werden“, weiß der Partneranwalt.     

Alles für die Umwelt: Neue Park-Regelungen für Carsharing und E-Fahrzeuge 

Um eine klimafreundlichere Mobilität in Deutschland zu fördern, hat das Bundesministerium auch einige neue Regelungen für Carsharing und E-Fahrzeuge eingeführt: So ermöglicht ein neues Zusatzzeichen bevorrechtigtes Parken für Carsharing-Fahrzeuge. Laut Rechtsanwalt Frank Preidel müssen diese dann auch entsprechend gekennzeichnet sein: „Alle Fahrzeuge, die dem Carsharing dienen, müssen die neue Plakette gut sichtbar an der Windschutzscheibe befestigen.“ Auch für Fahrer von E-Autos gibt es gute Nachrichten: „Die StVO-Novelle sieht vor, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden künftig Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf der Fahrbahn mit einem neuen Verkehrssymbol hervorheben können“, so der Rechtsexperte.

Mehr Sicherheit und Rechte für Fahrradfahrer

Fahrradfahrer werden sich über die StVO-Novelle freuen. Denn ein Ziel der neuen Gesetze ist es, vor allem den Radverkehr zu stärken. So hat das Ministerium auch hier viele neue Regelungen eingeführt, wie Frank Preidel erklärt: „Künftig ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrern grundsätzlich gestattet. Wenn dadurch allerdings andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, muss man wieder hintereinander fahren. Außerdem gilt nun ein festgeschriebener Mindestabstand für das Überholen von Fußgängern, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeug-Führenden durch Kraftfahrzeuge von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts.“ Was Viele nicht wissen: Bisher hat die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vorgeschrieben.  

Foto: Ab dem 28. April gilt in Deutschland die Gesetzesnovelle der StVO. © ROLAND Rechtsschutz