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Reise-News: Coronavirus / Guatemala: Reise- und Sicherheitshinweise

Freitag, den 24. April 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Guatemala zu Einreisesperren und Gesundheitsprüfungen, sowie zu generellen und sehr weitgehenden Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens.

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Guatemala zu Einreisesperren und Gesundheitsprüfungen, sowie zu generellen und sehr weitgehenden Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens.

Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Passagierflüge von und nach Guatemala sowie im Inland wurden ausgesetzt. Der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr ist in Guatemala durch Anordnung des Staatspräsidenten ebenfalls ausgesetzt. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre für deutsche Staatsangehörige besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich.

Wegen der Ausbreitung von Covid-19 auf weitere Regionen in Guatemala wurde bis zum 27. April 2020 eine tägliche Ausgangssperre in der Zeit von 18-4 Uhr verhängt. Eine weitere Verlängerung der Maßnahme sowie der unten angeführten Einschränkungen und Verbote ist zu erwarten.

Weiterhin gelten folgende Einschränkungen:

- Das Verlassen der Regionen (Departamentos) Guatemala, Sacatepéquez, Chimaltenango und El Progreso ist untersagt. Ausnahmen bestehen für Personen, die in anderen Regionen arbeiten.

- Schulen und Universitäten bleiben geschlossen.

- Einschränkungen der Tätigkeiten des Staates und im Privatsektor

- Verbot von Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer, insbesondere  von Sport-, Kultur-, religiösen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen

- Sperrung von Badestränden, Seen, Flussufern  und sonstiger touristischer Zielen

- Verbot von Treffen in Bars, Discotheken und ähnlichem

- Verbot von Verkauf und Konsum von Alkohol an öffentlichen Plätzen nach 15 Uhr

- Verbot von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten

- Krankenhäuser sind für ambulante Termine geschlossen

- Schließung von Einkaufszentren

- Apotheken und Geschäfte/Unternehmen, die der Grundversorgung dienen, dürfen nur von 4-16 Uhr operieren.

- Verbot von Hamsterkäufen.