header-placeholder


image header
image
01 MDNEWS dom

Ab Montag: Alleinerziehende Erwerbstätige können Kinder in die Kita und den Hort bringen

Donnerstag, den 23. April 2020

Erweiterter Anspruch auf Notbetreuung ab 27.04. 

Die Landeshauptstadt Magdeburg hat entschieden, die Notfallbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Horten auch auf alleinerziehende Erwerbstätige als Härtefallregelung auszuweiten. Viele Alleinerziehende werden bereits ihre Kinder in der Notbetreuung gut untergebracht haben, weil sie in systemrelevanten Bereichen beschäftigt sind. Nun sollen ab Montag, dem 27. April auch diejenigen Alleinerziehenden ihre Kinder in die Kitas bringen können, die nicht in einem in der Verordnung genannten Berufszweig arbeiten.
 
Nach der 4. Eindämmungsverordnung des Landes ist die Landeshauptstadt ermächtigt, weitere Ausnahmen von der Schließungsverfügung zuzulassen. Davon macht die Verwaltung jetzt Gebrauch, erläutert die zuständige Sozialbeigeordnete Simone Borris: "Alleinerziehende sind ohnehin schon in einer belastenden Situation. Die Not sehend, wenn sie dann nicht der Arbeit nachgehen können und vielleicht im Homeoffice nebenbei ihre Kinder betreuen sollen, hat mich zu dieser Entscheidung bewogen. Da mir die Verordnung die Möglichkeit bietet, wollte ich nicht auf vom Land beabsichtigte neue Lockerungsmaßnahmen warten."
 
Durch die 4. Landesverordnung ist weiteren Berufsgruppen der Zugang zur Notbetreuung möglich. Zudem reicht es inzwischen aus, dass nur ein Elternteil im systemrelevanten Bereich tätig ist. Aus diesem Grund hatte sich in dieser Woche die Zahl der betreuten Kinder verdoppelt und liegt derzeit bei rund 1.900 Mädchen und Jungen in Notbetreuung.
 
Die Kitas und Horte haben bei der Umsetzung auf die Einhaltung von bestimmten Rahmenbedingungen wie Anzahl der Kinder in einem Raum, ausreichende Fläche pro Kind und Mitarbeiter sowie natürlich die Hygieneregeln zu achten. Simone Borris: "Unsere Träger in der Stadt können wir nur loben. Es ist toll, wie sie mit den sich in jeweils kurzer Zeit anstehenden Veränderungen flexibel und sorgfältig auseinandersetzen und partnerschaftlich mit der Kitaberatung des Jugendamtes zusammenarbeiten."
 
Die Allgemeinverfügung wurde heute im Amtsblatt der Landeshauptstadt 11/2020 veröffentlicht und ist auf der städtischen Internetseite unter www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?ObjSvrID=37&ObjID=42793&ObjLa=1&Ext=PDF zu finden.