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Magdeburger Ordnungsamt kontrolliert nicht nur Kontaktbeschränkungen

Donnerstag, den 23. April 2020

Übliches Aufgabenspektrum trotz Eindämmungsverordnung

Auch während der Corona-Pandemie kontrolliert das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg nach wie vor alle Bereiche seines Aufgabengebietes. Darauf weist die Behörde jetzt hin. Schwerpunkt war nichtsdestotrotz in den vergangenen vier Wochen die Überprüfung, ob sich die Magdeburger*innen an die Vorgaben der einzelnen Landesverordnungen zur Eindämmung des Coronavirus‘ gehalten haben.
 
Aufgrund von mehrfachen Nachfragen teilt das Ordnungsamt mit, dass in den vergangenen Wochen vor allem Vorschriften der jeweils geltenden Eindämmungsverordnung durchgesetzt wurden. Trotzdem nahmen die Beamt*innen zahlreiche andere Aufgaben wahr, z.B.:

- 109-mal Müllablagerungen erfasst,
- 98-mal Fahrzeuge zwangsstillgelegt,
- 34-mal Aufenthalte ermittelt,
- 21-mal Fahrer*innen ermittelt,
- 36-mal Fahrzeuge abschleppen lassen,
- 48-mal abgemeldete PKWs im öffentlichen Verkehrsraum ermittelt sowie
- 171-mal Verstöße auf Geh-/ Radwegen und
- 254-mal Verstöße im absoluten oder eingeschränkten Haltverbote erfasst (Stand 22.04.2020).
 
Dies zeigt, dass das Ordnungsamt auch während der aktuellen Corona-Situation durchgängig im Bereich der Verkehrsüberwachung im Einsatz war, wenn auch mit deutlich reduziertem Personal.