Berlin,
April 2020. Die Apotheken können ihre Patienten in diesen Tagen schneller und
einfacher mit wichtigen Arzneimitteln versorgen. Dafür sorgen mehrere, für die
Zeit der Corona-Krise getroffenen Neuregelungen in Gesetzen, Verordnungen und
vertraglichen Vereinbarungen. Bei Lieferengpässen kann die Apotheke leichter
Alternativpräparate abgeben, und Patienten werden dabei vor zusätzlichen
Aufzahlungen geschützt. Zudem wird der Botendienst mit dem Personal der
Apotheken gestärkt.
Ziel
ist es, die Kontakte gerade bei Risikogruppen zu reduzieren und damit einen
Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu leisten. „Die Ausnahmeregelungen
geben dem Apotheker mehr Handlungsfreiheit. Wir können auch bei Lieferengpässen
viele Patienten direkt versorgen, die sonst nochmal in die Apotheke kommen
müssten.
Mehrkosten
müssen sie nicht fürchten“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA –
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Mit der finanziellen
Unterstützung für den Botendienst kann das Personal der Apotheke vor Ort
außerdem stärker in die aufsuchende Betreuung vor allem von chronisch kranken
und älteren Patienten gehen.“
Über
rahmenvertragliche Änderungen haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV)
und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darauf
geeinigt, dass Patienten bei Lieferengpässen von Rabattarzneimitteln ein
vorrätiges, wirkstoffgleiches Alternativmedikament sofort bei Vorlage des
Rezeptes in der Apotheke bekommen können.
Im
Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) ist geregelt, dass die Mehrkosten für
teurere Austauschprodukte statt der vorgesehenen Rabattarzneimittel
grundsätzlich von der jeweiligen Krankenkasse statt wie bislang vom Patienten
selbst zu tragen sind. Die vom Bundesgesundheitsministerium erlassene
Arzneimittelversorgungsverordnung ermöglicht auch einen erweiterten Austausch:
Nach Rücksprache mit dem Arzt kann nicht nur ein wirkstoffgleiches, sondern
auch ein ähnliches (pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares) Arzneimittel
abgegeben werden. Zudem sollen vorübergehend aufgrund der verstärkten
Inanspruchnahme die Botendienste der Apotheken mit je fünf Euro vergütet
werden. Bislang tragen die Apotheken die Lasten des für den Patienten
kostenfreien Services komplett selbst.
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Informationen unter www.abda.de
Text
/ Foto: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.