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Infektionsschutz: Sind bestimmte Medikamente nicht sofort lieferbar, darf der
Apotheker aktuell auch andere Präparate ausgeben, für die bei der Krankenkasse
kein Rabattvertrag gilt.
(djd).
In allen Lebensbereichen stellt uns die Ausbreitung des Coronavirus vor große
Herausforderungen, insbesondere im Gesundheitswesen. Viele Krankenkassen haben
darauf schnell reagiert und zahlreiche Regelungen gelockert.
"Patienten
muss auch weiterhin unkompliziert geholfen werden können", erklärt etwa
Maren Soehring von der IKK classic. Diese Fragen stellen Versicherte besonders
häufig:
Wie
lange bleiben Rezepte für Heilmittel wie Massagen gültig?
Bei
Verordnungen, die nach dem 18. Februar ausgestellt worden sind, muss die
Behandlung im Falle von Podologie und Ernährungstherapie nicht mehr innerhalb
von 14 beziehungsweise 28 Tagen beginnen. Außerdem kann sie für einen längeren
Zeitraum unterbrochen werden - etwa wenn ein Patient wegen der Pandemie seinen
Termin nicht wahrnehmen kann oder der Therapeut nicht zur Verfügung steht.
Gibt
es Verordnungen auch per Telefon?
Ja.
Die Folgeverordnung von ambulanten Leistungen ist auch nach telefonischer
Anamnese möglich. Voraussetzung ist, dass der Patient bereits zuvor aufgrund
derselben Erkrankung persönlich untersucht wurde. Telefonisch oder online läuft
aktuell auch die Beratung durch die Pflegekassen. Außerdem soll, wo immer
möglich, Telemedizin zum Einsatz kommen. Kurse, etwa zur Geburtsvorbereitung
oder Rückbildung, lassen sich auch über Videotelefonie durchführen.
Was
tun, wenn mein Medikament nicht lieferbar ist?
Um
unnötige Kontakte zu vermeiden, wurden die Abgaberegeln für Arzneimittel
gelockert. "Ist ein bestimmtes Medikament nicht sofort vorrätig, dürfen
Apotheker auch alternative Präparate ausgeben, für die die Krankenkasse keine
Rabattverträge abgeschlossen hat", erläutert Maren Soehring. Infos gibt es
auch unter www.ikk-classic.de/gesund-machen/wissen/coronavirus.
Kann
ich eine Reha verschieben?
Geplante
Rehamaßnahmen oder Kuren lassen sich in Absprache mit der Krankenkasse
verschieben. Hierzu wird aber jeder Einzelfall individuell geprüft. Bei
Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen sind die Plätze jedoch so begrenzt, dass ein neuer
Termin in der genehmigten Wunschklinik im Jahr 2020 nicht mit Sicherheit
garantiert werden kann.
Wie
komme ich jetzt an nötige Hilfsmittel?
Es
lassen sich teilweise, etwa bei Inkontinenzeinlagen, Mehrmonatslieferungen
anstelle kürzerer Lieferzyklen vereinbaren. Außerdem sollten die Hilfsmittel
vorrangig per Versand geordert werden. Ist ein persönlicher Kontakt zwischen
Patient und Leistungserbringer wie beim Anpassen von Kompressionsstrümpfen
zwingend nötig, gelten die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen des jeweiligen
Bundeslandes. Beratung und Einweisung sollten, wann immer möglich, telefonisch,
per Mail oder auch per Video erfolgen.
Text / Foto: djd/IKK classic/Getty Images/RapidEye