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Ende der Krankschreibungen per Telefon gefährdet medizinisches Personal und Patienten

Sonntag, den 19. April 2020

Ab Montag müssen Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege wegen einer Krankschreibung wieder in die Arztpraxis gehen. So hat es der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entgegen dem einhelligen Votum von Kliniken und Kassenärzten abgestimmt. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisiert diese Entscheidung scharf. „Das ist unverantwortlich. Diese Patienten könnten eine harmlose Erkältung haben, aber auch an Covid-19 erkrankt sein und damit Ärzte, Praxispersonal sowie andere Patienten mit teilweise schweren Erkrankungen anstecken“, sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich am Sonntag in Essen. „Es ist empörend, wie der dringend gebotene ärztliche Sachverstand hier missachtet wird.“
 
Dabei sollte die Ausnahmeregelung der AU-Richtlinie ursprünglich bis zum 23. Juni 2020 gelten. Aus gutem Grund: Das Ansteckungsrisiko in den Arztpraxen sollte verringert werden. Ärzte konnten deshalb bisher eine Arbeitsunfähigkeit (AU) auch telefonisch feststellen. „Vermutlich auf Druck von Wirtschaft und Krankenkassen wird diese Regelung nun zurückgenommen – die dadurch wachsende Gefährdung von nicht-infizierten chronisch Kranken und medizinischem Personal wird offenbar in Kauf genommen“, kritisiert FÄ-Vize Dr. Axel Brunngraber. „Mehr als fünf Prozent der erfassten Infizierten stammen jetzt schon aus den Gesundheitsberufen – das ist wohl noch nicht genug. Covid-19 ist auch für medizinisches Personal eine gefährliche Erkrankung. Wir fordern die Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung wie geplant bis zum 23. Juni.“
 
Besonders widersinnig erscheint die G-BA-Entscheidung vor dem Hintergrund, dass eine Firma unter AU-Schein.de weiter AU-Bescheinigungen online verkaufen darf. „Obwohl dieses Vorgehen in völligem Gegensatz zu den AU-Richtlinien des G-BA steht, wird nichts dagegen unternommen. Hier sollte der G-BA handeln“, fordert Wieland Dietrich.
 
Zudem hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil inzwischen den Arbeitsschutzstandard COVID-19 klargestellt: „Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist.“ FÄ-Chef Dietrich erläutert: „Die Betroffenen sollen schließlich ihre Kollegen nicht gefährden. Auch das Personal in den Arztpraxen darf nicht gefährdet werden – die Praxisinhaber sind für den Schutz ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Am besten aufgehoben sind Patienten mit leichten Atemwegssymptomen daher zu Hause, gegebenenfalls mit Testung, und wer einen AU-Schein benötigt, muss diesen auch weiterhin per Telefon gekommen können.“

Über die Freie Ärzteschaft e.V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.