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SAN News

Schulen in Sachsen-Anhalt starten am 23. April mit Prüfungsvorbereitungen

Freitag, den 17. April 2020

Tullner: Zeitpläne für Abschlussprüfungen bleiben erhalten

Die Schulen in Sachsen-Anhalt beginnen am kommenden Donnerstag (23.04.) mit den Prüfungsvorbereitungen. Dazu werden alle Schulen, in denen Abschlussjahrgänge beschult werden, den Betrieb aufnehmen und prüfungsvorbereitenden Unterricht durchführen.

Dies gilt für: 

Sekundarstufe IJahrgangsstufen 9 und 10 der Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte, der Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte, der Förderschulen für Körperbehinderte, der Förderschulen mit Ausgleichsklassen, der Sekundarschulen, der Gemeinschaftsschulen, der Gesamtschulen

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Sekundarstufe II Abschlussjahrgangsstufe der Qualifikationsphase der Gymnasien, der Gesamtschulen, der beruflichen Gymnasien

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Berufliche AbschlüsseAbschlussklassen der Schulformen Berufsvorbereitungsjahr, Einjährige und mehrjährige Berufsfachschulen, Gesundheitsfachberufe, Fachoberschulen, Fachschulen;

Auch Auszubildende in dualen Berufen mit Blockunterricht können aufgenommen werden, wenn es schulorganisatorisch möglich ist. 
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Der prüfungsvorbereitende Unterricht wird schulintern organisiert und wird auf die entsprechenden Prüfungsfächer der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Die Organisation für die Abschlussjahrgangsstufe des Abiturs konzentriert die verbleibende Zeit auf den Notenschluss und eine fokussierte Prüfungsvorbereitung in den schriftlichen Prüfungsfächern.

Zusätzlich werden weiterhin die Notbetreuung vorgehalten sowie Unterrichtsangebote für Schülerinnen und Schüler angeboten, die die Schulen derzeit noch nicht besuchen können. Ein entsprechender Erlass wurde gestern an alle Schulen in Sachsen-Anhalt verschickt.

„Wir gehen einen ersten behutsamen Schritt bei der Schulöffnung und sichern damit die Prüfungen im Interesse aller Schülerinnen und Schüler ab. Es werden daher reguläre Abschlüsse vergeben. Gleichzeitig können wir, aufgrund der geringen Schülerzahlen an den jeweiligen Schulen, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen gemeinsam mit den Schulträgern gewährleisten“, sagte Bildungsminister Marco Tullner. Die schriftlichen Abiturprüfungen beginnen wie geplant am 04. Mai,  Prüfungen für den Realschulabschluss starten am 11. Mai.

Die Schulen sind angehalten sämtliche Sicherheitsmaßnahmen, die die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes vorsieht einzuhalten. Dazu zählt beispielsweise der Mindestabstand von 1,5m. Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten werden die Gruppengrößen angepasst. Darüber hinaus wurden Hygiene- und Reinigungspläne erstellt. Den Schulen werden darüber hinaus Schutzmasken und Desinfektionsmittel als Grundversorgung zur Verfügung gestellt.

„Ich bin Ministerin Grimm-Benne sehr dankbar, dass wir den Schulen die entsprechenden Materialien zur Verfügung stellen können. Gemeinsam mit den Schulträgern nehmen wir unsere Verantwortung sehr ernst“, erklärte Bildungsminister Tullner.

Die Planung des Einsatzes der Lehrkräfte wird durch die jeweiligen Schulleitungen organisiert. Der Einsatz von Lehrkräfte, die selbst ein erhöhtes Risiko für eine Infektion tragen, soll möglichst vermieden oder nur mit äußerster Sensibilität und unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen erfolgen. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sind aufgefordert, dies bei der Schulleitung anzuzeigen und durch ein entsprechendes ärztliches Attest zu belegen. Der arbeitsmedizinische Dienstleister für pädagogisches Personal des Landes steht dafür ab dem 20. April 2020 zur Verfügung.

Die schwierigen Bedingungen der Prüfungsvorbereitung durch die Schulschließung sollen berücksichtigt werden, in dem die Lehrkräfte ausdrücklich zur Ausübung ihres pädagogischen Ermessens ermutigt werden.

Ab dem 04. Mai wird die Beschulung auf abschlussrelevante Jahrgänge des kommenden Schuljahres ausgeweitet.