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Magdeburger Ordnungsamt kontrolliert Einhaltung der Landesverordnung im Zusammenhang mit Osterfeuern

Montag, den 13. April 2020

Das Ordnungsamt hat während der Osterfeiertage 34 Kontrollen zu ursprünglich angemeldeten, aber später nicht mehr gestatteten Osterfeuern vorgenommen. Die Kontrollen ergaben, dass alle Betreiber die Feuer im Vorfeld eigenständig abgesagt und sich daran gehalten hatten.
 
Auch die Vorstände der Kleingartenvereine waren darüber informiert worden, dass in diesem Jahr keine großen Osterfeuer wie in den Vorjahren veranstaltet werden dürfen. Nach Kenntnis des Ordnungsamtes wurde dies ausnahmslos eingehalten. Ein Kleingartenverein in Neu Olvenstedt hatte am Karfreitag mit Aushängen seine Mitglieder zu einem Osterfeuer eingeladen. Die Aushänge wurden durch das Ordnungsamt abgenommen und dem Vereinsvorsitzenden die Durchführung der Veranstaltung untersagt. Es gab auch entsprechende Nachkontrollen.
 
In der Funkzentrale des Ordnungsamtes gingen 11 Anrufe zu Osterfeuern und dem illegalen Verbrennen von Abfällen ein. In einem Fall musste der Verursacher sein Feuer löschen, in allen anderen Fällen handelte es sich um das erlaubte Verbrennen von trockenem Holz in einer Feuerschale.
 
Im Vergleich zu den Vorjahren war es für das Ordnungsamt in Bezug auf die Osterfeuer ein sehr ruhiges Osterwochenende. Die Magdeburger*innen sind damit dem Aufruf des Oberbürgermeisters gefolgt, während der Osterfeiertage auf alle offenen Feuer zu verzichten.