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Magdeburger Ordnungsamt kontrolliert Durchsetzung der Landesverordnung

Montag, den 13. April 2020

Am gestrigen Ostersonntag, 12. April, haben Dienstkräfte des Ordnungsamtes gemeinsam mit der Polizei wieder die Einhaltung der aktuellen Landesverordnung kontrolliert. Die Beamt*innen überprüften bis etwa 22.00 Uhr insgesamt 100 Spielplätze, 57 Betriebs- und Gaststätten sowie 102 Grünflächen und Versammlungsorte. Über das Lage- und Führungszentrum der Polizei gingen in der Funkzentrale des Ordnungsamtes sieben Corona-bezogene Anrufe ein.

Bei vier der kontrollierten Gast- und Betriebsstätten wurden leichte Verstöße festgestellt, weil die Hinweise auf Abstandsregelungen und Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden. Eine Nachkontrolle erfolgt innerhalb der nächsten Tage. Bei zwei Imbissen und einem Spätverkauf wurden Verstöße gegen die Abstandsregelungen von 50 Metern zum Geschäft festgestellt, die Identität der angetroffenen Personen aufgenommen und Platzverweise ausgesprochen. Das Ordnungsamt prüft die Einleitung von Bußgeldverfahren.

Von 13.00 bis 18.00 Uhr kontrollierte die E-Bike-Staffel des Ordnungsamtes vor allem im Elbauenpark, im Stadtpark und an der Elbuferpromenade die Einhaltung der Landesverordnung. Dabei wurden mehrfach leichte Verstöße gegen das Abstandsgebot festgestellt, mehrere kleine Gruppen angetroffen und zur Auflösung aufgefordert. Gegen die jeweiligen Personen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bei den gestrigen Kontrollen im Stadtgebiet wurden unter anderem auch auf mehreren Spielplätzen und auf der Skaterbahn im Stadtpark Verstöße gegen das Ansammlungsgebot festgestellt. Dabei wurden jeweils mehr als zwei Personen angetroffen, die nicht in einem Haushalt leben. Sie waren im Gespräch mit den Beamt*innen größtenteils einsichtig. Es wurden Platzverweise ausgesprochen und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.
Eingegangene Hinweise auf angebliche Partys und Versammlungen stellten sich bei Vor-Ort-Kontrollen als Familientreffen zum Osterfest im eigenen Garten heraus.

Das schöne Wetter am Ostersonntag wurde von vielen für Bewegung und Spaziergänge hauptsächlich in den großen Parks genutzt, wobei sich die meisten an die Bestimmungen der Landesverordnung hielten. Dennoch weist die Stadtverwaltung erneut darauf hin, dass der Aufenthalt in der Öffentlichkeit zum Grillen oder für ein Picknick nach der Eindämmungsverordnung untersagt ist. Auch Ansammlungen von mehr als 2 Personen, welche nicht in einem Haushalt leben, sind verboten.

Auch in den folgenden Tagen werden die gemeinsamen Kontrollen zwischen Ordnungsamt und Polizei fortgeführt. Die Landeshauptstadt weist erneut darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Landesverordnung Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten sind und dementsprechend geahndet werden.