header-placeholder


image header
image
Screenshot 2018 05 03 13.14.41

Ordnungsamt Magdeburg: Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus‘ auch am Karsamstag überprüft

Sonntag, den 12. April 2020

Am Karsamstag, den 11. April 2020, wurden bis ca. 22:00 Uhr folgende Kontrollen durchgeführt: 

99 Spielplätze, 118 Betriebs- und Gaststätten sowie 96 Grünflächen und Versammlungsorte. Über das Lage- und Führungszentrum der Polizei und die Hotline des Ordnungsamtes gingen in der Funkzentrale des Ordnungsamtes 16 Corona-bezogene Anrufe sowie fünf Anrufe zu der Thematik "Verbrennen von Abfällen/ illegale Osterfeuer" ein.
 
Das Verbrennen von Abfällen konnte sich in keinem Fall bestätigen. Die 25 genehmigten öffentlichen Osterfeuer in der Stadt wurden von den Betreiber*innen eigenständig im Vorfeld abgesagt. Die Vor-Ort-Kontrollen der gemeldeten "illegalen Osterfeuer", bei denen es zu größeren Ansammlungen gekommen sein soll, ergaben, dass es sich um Familien handelte, die auf ihren Privatgrundstücken im engsten Kreis ein kleines Feuer in einer Feuerschale unterhielten. Das Verbrennen von Abfällen oder Verstöße gegen die Landesverordnung wurden nicht festgestellt.
 
Im Laufe des Tages wurden 70 Gaststätten kontrolliert. Davon hatten 51 geschlossen und 19 boten Leistungen für Lieferung und Abholung an. Auch hier gab es keine Verstöße festzustellen. Weiterhin wurden drei Autohäuser kontrolliert, von denen zwei geschlossen waren und in einem Autohaus eine Mitarbeiterin angetroffen wurde. Ein Verkauf fand auch hier nicht statt.
 
Drei Betriebsstätten wurden kontrolliert, bei denen es eine erhöhte Beschwerdelage gab, dass gravierende Verstöße gegen die Landesverordnung vorliegen sollen. Die Kontrollen ergaben jedoch nur leichte Verstöße, welche im Nachgang korrigiert wurden. Vier durchgeführte Nachkontrollen ergaben diesmal keine weiteren Beanstandungen. Bei einem Imbiss musste ein Verstoß gegen die Abstandsregelungen von 50 Metern zum Geschäft festgestellt werden. Es wurde die Identität festgestellt, ein Platzverweis ausgesprochen und die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wird geprüft.
 
Bei den Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen der Landesverordnung wurden Verstöße auf zwei Spielplätzen und einem Bolzplatz festgestellt, sowie weitere Verstöße im öffentlichen Raum. Da sich in allen Fällen mehr als zwei Personen, die nicht zu einem Haushalt gehörten, zusammenfanden, lagen Verstöße gegen das Ansammlungsverbot vor. Größtenteils zeigten sich die Personen im Gespräch mit den Beamt*innen einsichtig. Bei allen angetroffenen Personen wurden die Identitäten festgestellt und Platzverweise ausgesprochen. Entsprechende Bußgeldverfahren werden eingeleitet.
 
Auch am Karsamstag wurde das schöne Wetter von vielen für Bewegung und Spaziergänge an der frischen Luft genutzt, wobei sich die meisten an die Bestimmungen der Landesverordnung hielten.
 
Dennoch weist die Landeshauptstadt Magdeburg erneut darauf hin, dass der Aufenthalt in der Öffentlichkeit zum Grillen oder für ein Picknick nach der Eindämmungsverordnung untersagt ist. Auch Ansammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht in einem Haushalt leben, sind untersagt.
 
Auch in den folgenden Tagen werden die gemeinsamen Kontrollen zwischen Ordnungsamt und Polizei fortgeführt. Die Landeshauptstadt weist erneut darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Landesverordnung Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten sind und dementsprechend geahndet werden.