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Magdeburger Ordnungsamt kontrolliert Durchsetzung der Landesverordnung

Freitag, den 10. April 2020

Am gestrigen Donnerstag, 9. April, haben Dienstkräfte des Ordnungsamtes gemeinsam mit der Polizei wieder die Einhaltung der aktuellen Landesverordnung kontrolliert. Ein Schwerpunkt waren 9 Orte und Plätze für ursprünglich angemeldete, aber inzwischen nicht mehr gestattete Osterfeuer. Alle Anmelder haben sich an die Untersagung aufgrund der Corona-Eindämmungsverordnung gehalten.
 
Zudem wurde zwei Hinweisen zum illegalen Verbrennen von Gartenabfällen nachgegangen, die sich bei Vor-Ort-Kontrollen aber nicht bestätigten. Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass das Verbrennen von Gartenabfällen sowie von behandeltem oder feuchtem Holz in Magdeburg grundsätzlich verboten ist. Aber auch auf alle anderen offenen Feuer sollte aus Rücksicht auf andere Menschen, insbesondere auf jene, die Atemwegserkrankungen haben, zu Ostern verzichtet werden. Zudem ist durch die Wärme und Trockenheit der vergangenen Tage die Brandgefahr insgesamt gestiegen.
 
Ein weiterer Schwerpunkt der gestrigen Kontrollen war die Überprüfung von 46 Fleisch- und Wurstfachgeschäften sowie von 23 Bäckereifachgeschäften. Hier wurde die Einhaltung der Abstandsregeln und der Hygienevorschriften kontrolliert. Dabei wurden 13 leichte Verstöße festgestellt. Eine Nachkontrolle erfolgt innerhalb der nächsten Tage.
 
Bis etwa 22.00 Uhr überprüften die Beamt*innen insgesamt 144 Spielplätze, 196 Betriebs- und Gaststätten sowie 172 Grünflächen und Versammlungsorte. In der Funkzentrale des Ordnungsamtes gingen 85 Corona-bezogene Anrufe ein.
 
11 der kontrollierten Gaststätten hatten für den Außer-Haus-Verkauf geöffnet, Beanstandungen gab es keine. Zudem wurden 3 Betriebsstätten kontrolliert, bei denen es eine erhöhte Beschwerdelage auf Grund möglicher Verstöße gegen die Landesverordnung gab.
 
Ein Imbiss fiel den Beamten bei den täglichen Kontrollen besonders negativ auf, da sich vor dem Geschäft sieben Personen befanden, die Bier tranken und sich nicht außerhalb des vorgeschriebenen Umkreises von 50 Metern aufhielten. Weil der Inhaber nicht auf die Personen einwirkte und dies nicht der erste Verstoß war, prüft das Ordnungsamt die Einleitung eines Bußgeldverfahrens, das eine empfindliche Geldstrafe zur Folge haben kann. Zudem wurden von den sieben Personen vor dem Geschäft die Identitäten festgestellt und ihnen Platzverweise erteilt.
 
Bei einer Fußstreife im Geschwister-Scholl-Park sind den Beamten 3 Fahrräder aufgefallen, welche vermutlich kurz vorher aus unmittelbarer Umgebung gestohlen worden waren. Die Beamten wurden von einem Mann angesprochen, der eines der Fahrräder als sein Eigentum wiedererkannte. Auch die anderen beiden Räder konnten ihren Besitzern zeitnah wieder übergeben werden.
 
Am gestrigen Donnerstag wurde das schöne Wetter wieder von vielen für Bewegung und Spaziergänge genutzt, wobei sich die meisten an die Bestimmungen der Landesverordnung hielten. Dennoch weist die Stadtverwaltung erneut darauf hin, dass der Aufenthalt in der Öffentlichkeit zum Grillen oder für ein Picknick nach der Eindämmungsverordnung untersagt ist. Auch Ansammlungen von mehr als 2 Personen, welche nicht in einem Haushalt leben, sind verboten.
 
Auch in den folgenden Tagen werden die gemeinsamen Kontrollen zwischen Ordnungsamt und Polizei fortgeführt. Die Landeshauptstadt weist erneut darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Landesverordnung Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten sind und dementsprechend geahndet werden.