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Reise-News: Coronavirus / Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise

Freitag, den 10. April 2020

Aktuelles

Für Thailand hat das Auswärtige Amt ein Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende durchgeführt. Näheres dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft https://bangkok.diplo.de/  in Thailand.

Von Bangkok aus stehen weiterhin kommerzielle Angebote der Fluggesellschaften, z.B. Lufthansa, KLM, Quatar Airways, für die Rückreise nach Deutschland ggf. über Drittländer zur Verfügung.

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren. Das gilt auch für Thailand.

Seit dem 25. März 2020 ist die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen. Seit 1. April 2020 sind Transitreisen über die Flughäfen und Durchreisen durch Thailand nur noch in Ausnahmefällen möglich. Es gelten dabei dieselben Ausnahmeregelungen und Vorschriften wie für die Einreise nach Thailand.

Die thailändische Regierung hat mit Wirkung vom 26. März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahme der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.

Seit 3. April 2020 gilt in Thailand landesweit eine Ausgangssperre von 22:00 Uhr abends bis 4:00 Uhr morgens. Darüber hinaus sind gesellschaftliche Veranstaltungen und private Feiern verboten. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden von den thailändischen Behörden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt.  In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.

Bei weiter Anreise zum Flughafen wird empfohlen, die Anreise mindestens einen Tag vorher außerhalb der Ausgangssperre durchzuführen. Reisebeschränkungen der einzelnen Provinzen müssen beachtet werden.

Seit 30. März 2020 sind Reisen von und nach Phuket nur in Ausnahmefällen auf dem Land- oder Seeweg gestattet.

Ab 10. April 2020 werden Reisen auf dem Luftweg von und nach Phuket nicht mehr möglich sein; der Flughafen Phuket wird ab dem 10. April 2020 bis zunächst 30. April 2020 geschlossen. Reisebeschränkungen nehmen von Tag zu Tag zu, Reisen im Land sind faktisch nur noch mit Mietwagen und wenigen verbliebenen Inlandsflügen möglich. Neu angereiste Gäste werden in vielen Provinzen, u.a. Phuket, nicht mehr in Hotels aufgenommen, Hotels werden kurzfristig geschlossen und an manchen Orten werden Touristen auf wenige, staatlich bestimmte Hotels verteilt.