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Magdeburger Ordnungsamt kontrolliert Durchsetzung der Landesverordnung

Donnerstag, den 9. April 2020

Am gestrigen Mittwoch, 8. April, haben Dienstkräfte des Ordnungsamtes gemeinsam mit der Polizei wieder die Einhaltung der aktuellen Landesverordnung kontrolliert. Die Beamt*innen überprüften bis etwa 22.00 Uhr insgesamt 164 Spielplätze, 158 Betriebs- und Gaststätten sowie 203 Grünflächen und Versammlungsorte. In der Funkzentrale des Ordnungsamtes gingen 56 Corona-bezogene Anrufe ein.
 
Außerdem wurden im Tagesverlauf 6 Reinigungsbetriebe und Waschsalons sowie 25 Sanitätshäuser auf die Einhaltung der Abstandsregelungen überprüft und die Hygienevorschriften kontrolliert. Dabei wurden 12 leichte Verstöße festgestellt. Teilweise wurden diese von den Mitarbeitenden sofort behoben, bei den übrigen Betrieben erfolgt in den nächsten Tagen eine Nachkontrolle.
 
Sieben der kontrollierten Gaststätten hatten für den Außer-Haus-Verkauf geöffnet, Beanstandungen gab es keine. Zudem wurden 5 Betriebsstätten kontrolliert, bei denen es eine erhöhte Beschwerdelage auf Grund von Mängeln bei der Umsetzung der Abstandsregelung gab.
 
Bei den Kontrollen zur Einhaltung der Landesverordnung wurden gestern 6 Identitätsfeststellungen vorgenommen, Platzverweise ausgesprochen und entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
 
Am gestrigen Mittwoch wurde das schöne Wetter wieder von vielen für Bewegung und Spaziergänge genutzt, wobei sich die meisten an die Bestimmungen der Landesverordnung hielten. Dennoch weist die Stadtverwaltung erneut darauf hin, dass der Aufenthalt in der Öffentlichkeit zum Grillen oder für ein Picknick nach der Eindämmungsverordnung untersagt ist. Auch Ansammlungen von mehr als 2 Personen, welche nicht in einem Haushalt leben, sind verboten.
 
Auch in den folgenden Tagen werden die gemeinsamen Kontrollen zwischen Ordnungsamt und Polizei fortgeführt. Die Landeshauptstadt weist erneut darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Landesverordnung Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten sind und dementsprechend geahndet werden.