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Sachsen-Anhalt-News: BPOLI MD: Mehrere tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte

Mittwoch, den 8. April 2020

Halle (ots) - Am Mittwoch, den 8. April 2020 wurde die Bundespolizei in Halle in den frühen Morgenstunden durch einen Kundenbetreuer der Deutschen Bahn über eine Schwarzfahrerin in seinem Zug informiert. Er fragte die Frau ergebnislos auf Höhe Bitterfeld nach ihrer Fahrkarte. Da sie sich zudem mit einem abgelaufenen Ausweis auswies, bat er die Bundespolizei um Unterstützung. Nach Einfahrt des Intercityexpresses in den Hauptbahnhof Halle gegen 06.50 Uhr stand eine Streife bereit und kontrollierte die 34-jährige Deutsche. Dabei machte sie zunächst falsche Angaben zu ihrer Person. 

Nachdem die Personalien feststanden, wurden diese in den Fahndungssystemen der Polizei abgeglichen. Dabei wurde bekannt, dass die Frau gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erließ am 17.01.2020 einen Vollstreckungshaftbefehl. Demnach wurde sie aufgrund eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu sieben Monaten Haft verurteilt. Der zweite Haftbefehl erging am 24.02.2020 durch die Staatsanwaltschaft Berlin-Tiergarten. Dabei handelt es sich um einen Untersuchungshaftbefehl, der wiederum wegen mehrerer tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigungen und einer Körperverletzung ausgestellt wurde. Hierbei wurde als Haftgrund die Fluchtgefahr angegeben, da die Beschuldigte derzeit über keinen festen Wohnsitz verfügt. 

Die Frau wurde fest- und für die weiteren strafprozessualen Maßnahmen mit zur Dienststelle der Bundespolizei genommen. Bei der sich anschließenden Durchsuchung der Frau und ihrer Sachen fanden die Bundespolizisten dann noch eine geringe Menge Drogen, hier vermutlich Cannabis, und stellten das Betäubungsmittel sicher. Aufgrund des Untersuchungshaftbefehls wurde die Frau um 11.00 Uhr einen Richter am Amtsgericht Halle vorgeführt. Dieser bestätigte den Haftbefehl. Die Frau wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem erwarten sie weitere Anzeigen wegen der heute begangenen Leistungserschleichung sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Ordnungswidrigkeitsgesetz.