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Coronvirus / Ukraine: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 8. April 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Ukraine zu erheblichen Beschränkungen des täglichen Lebens.

Bis mindestens zum 24. April 2020 sind die ukrainischen Grenzen für einreisende Personen geschlossen. Ausgenommen sind nur Ukrainer und ihre Familienangehörigen sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine. Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben.

Sämtlicher regelmäßiger grenzüberschreitender sowie innerukrainischer Personenverkehr ist eingestellt. Fahrten über Land dürfen nur noch im PKW durchgeführt werden. Es finden unterwegs Gesundheitskontrollen statt.  Seit dem 28. März 2020 werden voraussichtlich auch keine weiteren Sonderflüge mehr von oder nach Kiew stattfinden. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind geschlossen. 

Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland ist auf dem Landweg nur über den von der ungarischen Regierung eröffneten humanitären Korridor über den Grenzübergang Tschop täglich zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens möglich.  An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden.

Seit dem 6. April 2020 und bis ebenfalls mindestens zum 24. April 2020 gelten zudem u.a. folgende Beschränkungen des täglichen Lebens:

- An öffentlichen Orten sind persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmaske oder Schutzmaske, einschließlich selbst hergestellter, zu tragen;

- Eine Gruppe von mehr als zwei Personen darf sich in der Öffentlichkeit nur aufhalten, wenn dies zur Betreuung und Unterstützung von Personen unter 14 Jahren durch Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte, Erziehungsberechtigte, Pflegeeltern, Pflegeeltern und andere Personen nach dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten des Kindes notwendig ist;

- Personen unter 14 Jahren dürfen sich in der Öffentlichkeit nur in Begleitung von Eltern, Adoptiveltern, Erziehungsberechtigten, Erziehungsberechtigten, Pflegeeltern, Pflegeeltern, anderen Personen gemäß dem Gesetz oder erwachsenen Verwandten aufhalten;

- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, außer Personen, die Maßnahmen zur Nichtverbreitung von COVID-19 durchführen oder die Tätigkeit von Objekten der kritischen Infrastruktur sicherstellen, müssen sich in häusliche Selbstisolation begeben.

- Der Besuch von Parks, Plätzen, Erholungsgebieten, Waldparks und Küstengebieten, außer zum Ausführen von Haustieren durch eine Person ist verboten.

- Der Besuch von Sport- und Kinderspielplätzen ist verboten

- Der gesamte öffentliche Verkehr ist eingestellt. PKW dürfen weiter verkehren.

Es besteht die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.

Bis auf weiteres sind landesweit und mindestens bis zum 24. April 2020 mit der Ausnahme von Apotheken, Lebensmittelgeschäften, Tankstellen und Banken/Geldautomaten alle sonstigen Geschäfte und Dienstleistungsanbieter wie Kaufhäuser, Märkte, Restaurants, Fitnessstudios, Friseursalons etc. geschlossen.

Für Fragen steht die Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 sowie per E-Mail unter covid-19@kiew.diplo.de zur Verfügung.