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Reise-News: Coronavirus / Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise

Freitag, den 3. April 2020

Aktuelles

Wichtige Info für in Thailand gestrandete deutsche Reisende

Die Bundesregierung will deutschen Reisenden, die in Thailand gestrandet sind, eine Rückkehr nach Deutschland ermöglichen und bereitet Rückholflüge vor.

Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Botschaft in Bangkok https://bangkok.diplo.de/th-de und in den Auftritten der Botschaft in den Sozialen Medien. Dort finden Sie auch die Erreichbarkeiten des Krisenstabes vor Ort.

Allgemeine Informationen und die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur weltweiten Reisewarnung und der Rückholaktion finden Sie hier: 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise/reisewarnungen/faq-reisewarnung

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Das gilt auch für Thailand.

Reisende müssen sich den Maßnahme der Regierung (bspw. Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen) im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2-Virus verpflichtend unterziehen.

Seit dem 25. März 2020 ist die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit wenigen Ausnahmen untersagt. Eine Einreise nach Thailand ist damit derzeit grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Diese müssen einen Gesundheitsnachweis vorlegen (fit-to-fly-Bescheinigung, nicht älter als 72 h) vorlegen.

Seit 1. April 2020 sind Transitreisen über die Flughäfen und Durchreisen durch Thailand nur noch in Ausnahmefällen möglich. Es gelten dabei dieselben Ausnahmeregelungen und Vorschriften wie für die Einreise nach Thailand.

Die thailändische Regierung hat mit Wirkung vom 26. März 2020 den Notstand ausgerufen. Damit erhält der Regierungschef weitreichende Vollmachten. Es muss insbesondere mit Einschränkungen der Bewegungs-und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden.
Seit dem 3. April 2020 gibt es in Thailand landesweit eine grundsätzliche Ausgangssperre von 22:00 Uhr abends bis 04:00 Uhr morgens. Bei einer weiteren Anreise zum Flughafen wird daher empfohlen, die Anreise mindestens einen Tag vorher außerhalb der Ausgangssperre durchzuführen.
Seit 30. März 2020 sind Reisen von und nach Phuket nur in Ausnahmefällen auf dem Land- oder Seeweg gestattet.

Ab 10. April 2020 werden Reisen auf dem Luftweg von und nach Phuket nicht mehr möglich sein; der Flughafen Phuket wird ab dem 10. April 2020 bis zunächst 30. April 2020 geschlossen. Hotels auf Phuket nehmen ab 3. April 2020 keine neu angereisten Gäste mehr auf.

Es bleibt abzuwarten, welche weiteren konkreten Maßnahmen im Rahmen des Notstands getroffen werden.