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Coronavirus / Magdeburger Ordnungsamt kontrolliert Durchsetzung der Landesverordnung

Donnerstag, den 2. April 2020

Am gestrigen Mittwoch, 2. April, haben Dienstkräfte des Ordnungsamtes gemeinsam mit der Polizei wieder die Einhaltung der aktuellen Landesverordnung kontrolliert. Die Beamt*innen überprüften bis etwa 22.00 Uhr insgesamt 153 Spielplätze, 123 Betriebs- und Gaststätten sowie 126 Grünflächen und Versammlungsorte. In der Funkzentrale des Ordnungsamtes gingen 32 Corona-bezogene Anrufe ein. 
 
Nur in wenigen Einzelfällen wurden auf den Spielplätzen und in den Grünanlagen Verstöße gegen die Landesverordnung festgestellt. Eine Kontrolle erfolgte bei einer Gruppe von sechs Personen in der Umfassungsstraße. Diese hielten sich ohne triftigen Grund in der Öffentlichkeit auf und hielten untereinander auch nicht den Mindestabstand von 1,50 Metern ein. Da dies einen Verstoß gegen die Landesverordnung ist, nahmen die Dienstkräfte des Ordnungsamtes die Personalien auf und leiteten diese zur Anzeigenerstattung an die Polizei weiter.
 
Zudem wurden gestern 56 Banken und Sparkassen kontrolliert. In zehn Fällen wurden Verstöße gegen die Abstandsregelungen festgestellt. Die Einrichtungen werden Nachbesserungen umsetzen.
 
Verstöße wurden auch bei mehreren Kontrollen an Imbissständen festgestellt, weil der Verzehr von erworbenen Speisen und Getränken nicht im vorgeschriebenen Abstand von 50 Metern zur Verkaufsstelle erfolgte. Mit dieser Regelung soll eine Ansammlung von Personengruppen verhindert werden.
 
Aufgrund des zu erwartenden warmen Wetters in den kommenden Tagen weist die Landeshauptstadt Magdeburg darauf hin, dass der Aufenthalt in der Öffentlichkeit zum Grillen oder für ein Picknick nach der Eindämmungsverordnung untersagt ist, da auch hierbei die Einhaltung des Abstandsgebotes gefährdet wird.
 
Auch in den folgenden Tagen werden die gemeinsamen Kontrollen zwischen Ordnungsamt und Polizei fortgeführt. Die Landeshauptstadt weist erneut darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Landesverordnung Straftaten sind und dementsprechend geahndet werden.