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Reise-News: Coronavirus / Tschechische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise

Donnerstag, den 2. April 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren. Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu  COVID-19/Coronavirus, insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.

Die Tschechische Republik hat am 12. März 2020 aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 den Ausnahmezustand verhängt mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie der Schließung aller öffentlicher Einrichtungen, Geschäften, außer u.a. für Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Elektrogeschäfte, Restaurants und Gaststätten sowie des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen. Der öffentliche Verkehr wird eingeschränkt. 

Seit 16. März 2020 besteht eine Ausgangssperre. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare berufsbedingte Verpflichtungen, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Außerhalb der eigenen Wohnung ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht.

Seit dem 16. März 2020 gilt ein generelles Einreiseverbot aus allen Ländern. Tschechische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Tschechien sind ausgenommen, werden aber einer Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen unterzogen und müssen für 14 Tage in Quarantäne. Wenn Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus Tschechien ausreisen, dürfen sie für die Dauer des Notstands nicht erneut einreisen.

Die Ausreise von Reisenden aus Tschechien ist weiterhin jederzeit möglich. EU-Staatsangehörige oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik in ihr Heimatland reisen. Sie müssen bei Einreise ein Doppel einer Verbalnote der in Prag vertretenden Botschaft des Ziellandes mit sich führen. Die Note muss beim tschechischen Innenministerium mindestens 24 Stunden vor Einreise eingereicht werden. Personen, die durch die Tschechische Republik durchreisen und nach Deutschland einreisen sollen sich daher spätestens 48 Stunden vor Einreise mit der Botschaft in Verbindung setzen.

Die Ausreise von Reisenden aus Tschechien ist weiterhin jederzeit möglich. EU-Staatsangehörige oder Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, können im Transit durch das Gebiet der Tschechischen Republik in ihr Heimatland reisen. Über zahlreiche  Sonderregelungen zur Ein- und Ausreise, insbesondere für Grenzpendler informiert das Tschechische Innenministerium.

Tschechien führt Grenzkontrollen ein. Für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind nur noch die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet. Für den internationalen Flugverkehr ist derzeit nur noch der Flughafen Prag mit stark eingeschränktem Flugverkehr geöffnet.

Der Bahn-, Schiffs- und regelmäßige Busverkehr nach Deutschland wird eingestellt. 

Die Ausreise kann nur noch mit Verkehrsmitteln, in denen maximal 9 Personen befördert werden, mit privaten Bussen z.B. von Reiseveranstaltern und mit der tschechischen Bahn z.B. bis zum Grenzbahnhof Želežná Ruda / Bayerisch Eisenstein erfolgen.