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Feuerborn

Bauernverband Sachsen-Anhalt: Düngeverordnung trotz vieler Mängel durchgedrückt

Mittwoch, den 1. April 2020

Mit knapper Mehrheit hat sich der Bundesrat auf seiner vergangenen Sondersitzung für die Novellierung der Düngeverordnung ausgesprochen. Ohne große Diskussion wurde die Verordnung verabschiedet, die einer der Gründe für die bundesweiten Proteste der Landwirte seit letztem Herbst war.

Der Bundesrat hat zu der Verordnung einen Beschluss gefasst, der auf die „Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten“ hinweist. Unter anderem wird auf das Fehlen eines funktionierenden Genehmigungsverfahrens für den Bau von Lagermöglichkeiten von Mist, Gülle und Gärresten hingewiesen. Bei Teilen der neuen Düngeverordnung ist unklar, wie die Umsetzung aussehen soll. Trotz solcher Mängel wurde die Verordnung beschlossen, was den Druck auf die heimische Landwirtschaft weiter erhöhen wird. Der landwirtschaftliche Berufsstand hat die Politik immer wieder darauf hingewiesen, dass die Düngeverordnung auch in der Praxis funktionieren muss. Für die Landwirte sind langfristige und praxistaugliche Lösungen wichtig, bei denen Landwirtschaft und Gewässerschutz in Kooperation stattfinden. Gerade auch Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung hatten sämtliche fachlich sinnvollen Änderungsanträge abgelehnt.

Olaf Feuerborn (Foto), Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V.: „Wir werden auf betroffenen Flächen schlechtere Erträge haben, hochqualitativen Brotweizen können wir so beispielsweise nicht mehr anbauen. Landwirtschaftliche Betriebe müssen weitere drastische Einschränkungen hinnehmen, unabhängig davon, ob sie die Messwerte verursacht haben.“ Diese Eingriffe in das Eigentum und in die wissenschaftlich fundierte Pflanzenernährung sind intensiv und lange kritisiert worden. „Wir haben in Sachsen-Anhalt zwar schon eine Binnendifferenzierung in den als roten Gebieten ausgewiesenen Grundwasserkörpern, aber der nächste Schritt muss die zeitnahe Überprüfung der Grundwassermessstellen und deren Historie sein. Wenn Verbote und Einschränkungen für Landwirte nicht auf nachvollziehbaren Fakten beruhen und keine Aussicht auf Verbesserung besteht, ist das weder ökologisch sinnvoll noch angebracht.“