header-placeholder


image header
image
01 SAN HEUTE

Finanzausschuss macht den Weg frei: Erstattung der Kita-Beiträge auch für die Notbetreuung

Montag, den 30. März 2020

Der Finanzausschuss des Landtages hat den Weg frei dafür gemacht, dass das Land jetzt den Kommunen im April 2020 die Kita-Beiträge auch für die Eltern erstattet, deren Kinder eine Notbetreuung in der Kita erhalten. Die Mittel, die mit dem heute vom Finanzausschuss beratenen Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden, sollen auch für die Erstattung dieser Beiträge verwendet werden.

Andreas Schmidt, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Wer einen Anspruch auf Notbetreuung der Kinder hat, leistet unverzichtbare Arbeit für unser Gemeinwesen – im Krankenhaus, bei der Polizei, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen ein erhöhtes Risiko und werden ja nicht ohne Grund gern als ,Heldinnen und Helden der Corona-Krise‘ bezeichnet. Dass sie für diesen Monat ebenfalls keine Elternbeiträge zahlen müssen, ist ein Zeichen der Anerkennung für ihre Leistungen und ihre Verantwortung.“

Bereits in der vergangenen Woche hatte die Landesregierung in einem Runderlass geregelt, dass den Kommunen im April die Einnahmeausfälle vom Land erstattet werden, die durch den Verzicht auf Elternbeiträge entstehen.