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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 30. März 2020

  1. Planungssicherheit in der Windbranche
  2. IT am Bundeshochbau
  3. Umsetzung der Sicherungsverwahrung
  4. Verbesserung der Lebensmittelsicherheit
  5. 31 Zentren für seltene Erkrankungen
  6. Förderung der IT-Sicherheit


01. Planungssicherheit in der Windbranche

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Der Bundesrat möchte per Gesetz die Planungssicherheit für Projektentwickler von Windkraftanlagen erhöhen. Dazu schlägt das Gremium Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit einem eigenen Entwurf (19/18091) vor. Konkret geht es darum, dass Entwickler weder Förderung verlieren noch Strafzahlungen fürchten sollen, wenn Widerspruch oder Klagen gegen die Genehmigung von Anlagen eingereicht werden. Solche Klagen könnten aufschiebende Wirkung entfalten, so dass der Projektierer bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht bauen kann - gesetzliche Fristen für die EEG-Förderung laufen aber schon und auch der Förderzeitraum ist angesetzt. Der Bundesrat möchte, dass diese Fristen gehemmt werden. "Damit sind die Projektentwickler aufgrund beklagter Projekte nicht mehr mit Strafzahlungen konfrontiert", heißt es in dem Gesetzentwurf.

"Während die Windenergieprojekte aufgrund der - positiv zu betrachtenden - sinkenden Höhe der Zuschläge und der immer aufwendigeren und teureren Verfahren sowie Gutachten immer knapper kalkuliert werden, müssen die wirtschaftlichen Risiken für die Projektentwickler kalkulierbar bleiben", heißt es zur Begründung. Dies sei wichtig, um den Ausbau Erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.

Die Bundesregierung erklärt in einer Stellungnahme, den Vorstoß nicht zu unterstützen. Ihr sei die Problematik bewusst; sie prüfe, ob und in wie weit diese Fragen in der anstehenden EEG-Novelle im ersten Halbjahr 2020 aufgegriffen werden können.



02. IT am Bundeshochbau

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Ein IT-System als Basis wesentlicher Projektdaten aller Bundesbaumaßnahmen ist nach Ansicht der Bundesregierung dringend erforderlich, um die Informationslage am Bau zu verbessern und die Projektsteuerung zu optimieren. Nachdem ein umfassender Aufbau als zu komplex verworfen worden sei, wolle man das IT-System nun in Stufen aufbauen, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/17960) auf eine Kleine Anfrage (19/17399) der FDP-Fraktion. Ein verbindlicher Terminplan diesbezüglich werde derzeit erarbeitet.

Zunächst sollen bis Anfang kommenden Jahres vorhandene Projektdaten und vorhandene IT-gestützte Bereichsdatenbanken für die zivilen Bundesbaumaßnahmen in einer zentralen Projektdatenbank zusammengeführt werden, wie die Bundesregierung weiter erklärt. "Dieses Ziel ist ambitioniert, weil unter anderem die dafür erforderlichen IT-Programmierarbeiten mit nicht unerheblichem Zeitbedarf ausgeschrieben und vergeben werden müssen." Ab 2021 sollten die vorhandenen unterschiedlichen dezentralen Datenbestände der Bundesbauverwaltungen in die zentrale Projektdatenbank sukzessive integriert werden.



03. Umsetzung der Sicherungsverwahrung

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Statistische Daten zur Sicherungsverwahrung im offenen und geschlossenen Vollzug enthält die Antwort der Bundesregierung (19/18038) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17503). Wie die Bundesregierung schreibt, ist die Ausgestaltung des Vollzugs der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ausschließlich eine Angelegenheit der Länder. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führe nicht die Dienstaufsicht über die Justizvollzugsbehörden; vielmehr werde diese von der jeweiligen obersten Justizbehörde des zuständigen Landes ausgeübt. Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit für die Durchführung der Sicherungsverwahrung lägen der Bundesregierung daher zu einem Teil der Fragen keine konkreten Erkenntnisse vor.

Die Antwort geht auf Evaluationen der Sicherheitsverwahrung auf Landes- und Bundesebene seit ihrer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2013 sowie auf Gerichtsurteile zur Sicherheitsverwahrung in Deutschland ein. Abschließend heißt es, nach Ansicht der Bundesregierung sei die Sicherungsverwahrung als schwerste Sanktion des Strafrechts weiterhin unerlässlich, um die Allgemeinheit vor erheblichen Wiederholungstaten zu schützen. Sie ist als Maßregel der Besserung und Sicherung eine notwendige Ergänzung für einen streng am Schuldprinzip ausgerichteten Einsatz der Kriminalstrafe. Mit der Sicherungsverwahrung werde den Betroffenen zwar gleichsam ein Sonderopfer auferlegt. Es sei aber durch überwiegende Interessen der Allgemeinheit und die freiheitsorientierte und therapiegerichtete Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung gerechtfertigt. Die Abgeordneten hatten in ihrer Anfrage geschrieben, dass es sich bei der Sicherungsverwahrung auch in ihrer reformierten Form ihrer Ansicht nach um ein Instrument eines präventiven Sicherheitsstaates handele, der für ein vermeintliches Mehr an Sicherheit bedenkenlos Freiheitsrechte gravierend einschränke. Die Sicherheitsverwahrung gehöre daher grundsätzlich abgeschafft.



04. Verbesserung der Lebensmittelsicherheit

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion interessiert sich in einer Kleinen Anfrage (19/17980) für den Stand geplanter Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit im Bereich der Lebensmittelkontrollen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Maßnahmen in der aktuellen Legislaturperiode bisher eingeleitet wurden und wie die Behörden, die für Lebensmittelkontrollen in den Bundesländern zuständig sind, personell ausgestattet sind.



05. 31 Zentren für seltene Erkrankungen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) In Deutschland gibt es 31 Zentren für seltene Erkrankungen. Die meisten dieser Zentren befinden sich in Nordrhein-Westfalen (7), Baden-Württemberg (5) und Bayern (5), wie aus der Antwort (19/17849) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17378) der FDP-Fraktion hervorgeht.

Die Bundesregierung habe mit dem Nationalen Aktionsbündnis für Menschen mit seltenen Erkrankungen (NAMSE) eine Kooperations- und Kommunikationsplattform geschaffen. In einem nationalen Aktionsplan seien 52 Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Lage von Menschen mit seltenen Erkrankungen zusammengefasst worden.

Die Vorschläge beziehen sich den Angaben zufolge auf die Handlungsfelder Versorgung/Zentren/Netzwerke, Forschung, Diagnose, Register, Informationsmanagement und Patientenorientierung.



06. Förderung der IT-Sicherheit

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach Maßnahmen, die auf eine höhere IT-Sicherheit abzielen. Die Abgeordneten interessieren sich für die Umsetzung entsprechender Konzepte. Sie fragen in einer Kleinen Anfrage (19/18023) auch nach Krankenhäusern, die organisatorische und technische Vorkehrungen getroffen haben, um ihre IT-Systeme auf den Stand der Technik zu bringen.


Foto: Bundesregierung / Bergmann