header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 03 28 07.55.02

Reise-News: Coronavirus / Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise

Montag, den 30. März 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren. 

Ab 30. März 2020, 00.00 Uhr Moskauer Zeit, treten erhebliche Beschränkungen für den Verkehr über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in Kraft. Das Überschreiten von Landgrenzen wird dann auf zunächst unbestimmte Zeit für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Es wird nur sehr wenige Ausnahmen geben. 

Die Einreise von Ausländern ist bereits seit dem 18. März 2020 bis 1. Mai, 00.00 Uhr Moskauer Zeit eingeschränkt. 

Es dürfen in diesem Zeitraum nur Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr,  Mitglieder offizieller Delegationen und  Personen mit diplomatischen oder dienstlichen Visa oder mit regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, akkreditierte und ernannte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und  konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, von internationalen Organisationen und deren Vertretungen sowie von anderen offiziellen Vertretungen ausländischer Staaten im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und deren Familienangehörige einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben,  und Transitpassagiere an Luftverkehrs-Transitpunkten.

Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im gleichen Haushalt leben.  Diese Personen dürfen nicht zur Arbeit gehen und haben sich bei der örtlichen Hotline zu melden, der sie ihre Kontaktdaten einschließlich ihrer Meldeadresse und ihrer Wohnadresse sowie ihre Aufenthaltsorte und Aufenthaltszeiten im Ausland mitzuteilen haben. Die Hotline der Stadt Moskau ist +7 495 870 4509. Beim Auftreten erster Symptome von Atemwegserkrankungen sollen sie unverzüglich ärztliche Hilfe suchen, ohne Einrichtungen des Gesundheitswesens persönlich aufzusuchen. Verstöße können unter Umständen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. 

Ab 30. März gilt in der Stadt Moskau eine Ausgangssperre. 

Es ist verboten, die gemeldete  Wohnung zu verlassen, es sei denn, dass ein medizinischer Notfall oder eine andere direkte Bedrohung für Leben oder Gesundheit besteht. Weitere Ausnahmen gelten für  den Weg zum und vom Ort der Ausübung einer zulässigen Tätigkeit, den Besuch der nächstgelegenen Apotheke oder eines Anbieters von Kommunikationsdienstleistungen, sowie des nächstgelegenen Ortes, an dem Güter des täglichen Bedarfs verkauft werden. In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.

Seit dem 27. März 2020 wurden alle internationalen Flüge (Linie und Charter) von und nach Russland eingestellt. Ausländische Staatsangehörige dürfen allerdings noch ins Ausland befördert werden. Für deutsche Staatsangehörige besteht noch die Möglichkeit, Aeroflot-Flüge von Moskau-Scheremetjewo für die Ausreise nach Berlin zu nutzen.