Freitag, den 27. März 2020
Hinweis zur Einhaltung der Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Aus aktuellem Anlass weist die Polizeiinspektion Magdeburg ausdrücklich darauf hin, dass auf Grundlage des § 3 (2) Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 2. SARS-CoV-2-EindV, touristische Reisen nach Sachsen-Anhalt nicht gestattet sind.
Die Polizei kontrolliert gemeinsam mit den Gefahrenabwehrbehörden in touristischen Gebieten und wird bei entsprechenden Feststellungen Platzverweise erteilen und gegebenenfalls eine strafrechtliche Verfolgung einleiten.