Plenarsitzung des Bundesrates am 27.03.2020
Der Bundesrat hat am 27. März 2020 die vom Bundestag beschlossene Reform der Grundlagen für das Technische Hilfswerk THW gebilligt.
80 000 Freiwillige
Ziel des Gesetzes ist es, die Attraktivität des Ehrenamts zu stärken – im THW engagieren sich derzeit 80 000 Freiwillige. Außerdem soll der Dienst den neuen Herausforderungen für den Zivil- und Katastrophenschutz adäquat begegnen können, die sich aus dem internationalen Terrorismus, hybriden Bedrohungen und der Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen ergeben.
Einsatzbelange im Vordergrund
Vorgesehen sind erweiterte Freistellungen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach Ehrenamts-Einsätzen. Einsatzbelange sollen dabei künftig im Vordergrund stehen.
Auslandseinsätze und Innovationen
Die Unterstützung im Ausland im Auftrag der Bundesregierung stellt einen wesentlichen Teil der Arbeit des THW dar, betont die amtliche Begründung. Gesetzlich wird künftig klargestellt, dass sich das THW nicht mehr ausschließlich auf die herkömmliche Sicherheitsforschung verlässt, sondern künftig für seine zukunftsorientierte Weiterentwicklung selbst Input für THW-spezifische Lösungen und Innovationen leistet.
Datenschutz
Der Bundestagsbeschluss passt zudem die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des bestehenden Gesetzes an die EU-Datenschutzgrundverordnung an.
Baldiges Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es soll zu Beginn desjenigen Monats in Kraft treten, der auf die Verkündung im Bundesgesetzblatt folgt.