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Coronavirus: Bund und Land beschließen Soforthilfen – Handwerkskammer Magdeburg berät und unterstützt Betriebe bei der Antragstellung

Donnerstag, den 26. März 2020

Bund und Land unterstützen in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen sowie Solo-Selbständige, Freiberufler und Gründer. Das Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse vor. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, wie die Staatskanzlei heute mitteilte.

In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes werde das Wirtschaftsministerium eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen. Das Gesamtvolumen der Zuschüsse wird laut Pressemitteilung insgesamt 150 Millionen betragen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt.

Unternehmen mit

-  bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,

-  6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,

-  11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,

-  26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.

Ausgereicht werden die Zuschüsse über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ab Montag (30. März 2020) können sich Unternehmer und Solo-Selbstständige den Antrag auf der Internetseite www.ib-sachsen-anhalt.de herunterladen, heißt es in der Pressemitteilung.

Der Antrag werde unbürokratisch gestaltet. Geltend gemacht werden können laut Staatskanzlei alle laufenden betrieblichen Kosten wie Mieten (für Produktionsstätten, Büros usw.), Pachten, Leasingraten (für Maschinen, Autos und ähnliches), Versicherungen, Energiekosten und Instandhaltungskosten.

Die Handwerkskammer Magdeburg steht ihren Mitgliedsbetrieben bei der Antragstellung beratend zur Seite. „Wir erwarten Tausende von Anträgen. Es wird eine Mammutaufgabe. Unsere Mitarbeiter stehen den Betrieben mit ihrer ganzen Kraft zur Verfügung“, sagt Hagen Mauer, Präsident der Handwerkskammer Magdeburg. 

Dass das Corona-Hilfspaket von Bund und Ländern im Eilverfahren auf den Weg gebracht wird, ist auf Grund der Existenz bedrohenden Situation für die Betriebe unabdingbar. „Die Politik hat das verstanden und reagiert darauf in einem beeindruckenden Tempo“, so Mauer. „Dennoch bedarf es weiterer Unterstützung“. Die Soforthilfe sollte auch für den nebenberuflichen Erwerb gelten, wenn laufenden Betriebskosten vorhanden sind. Zudem sollte der Zugang zum Kurzarbeitergeld für geringfügig Beschäftigte möglich gemacht und für Auszubildende verbessert werden. Eine andere Möglichkeit Liquidität zu schaffen, bestünde in der Rückzahlung von Umsatzsteuersondervorauszahlungen. Das ist in Sachsen-Anhalt bisher noch nicht möglich. Außerdem sollten Finanzämter und Kommunen prüfen, inwieweit die Gewerbesteuer herabgesetzt oder gestundet werden kann.

Die Handwerkskammer informiert und berät über folgende Kanäle:

Hotline: 0391 62680 (montags bis donnerstags 7.30 bis 16.30 Uhr, freitags 7.30 bis 13 Uhr)

E-Mail: info@hwk-magdeburg.de

Internetseite: www.hwk-magdeburg.de