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Coronavirus / Magdeburger Ordnungsamt kontrolliert Durchsetzung der Landesverordnung

Donnerstag, den 26. März 2020

Eindämmung des Coronavirus‘

Seit gestern gilt landesweit die Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus. Und auch gestern hat das Magdeburger Ordnungsamt gemeinsam mit starken Kräften der Polizei die Einhaltung der neuen Landesverordnung kontrolliert. Die Überprüfungen erfolgten tagsüber schwerpunktartig auf Spielplätzen, Sportanlagen und in Grünanlagen, da angesichts des guten Wetters zu befürchten war, dass dort eine starke Frequentierung erfolgen könnte. Auch die untersagte Öffnung von Ladengeschäften wurde umfangreich überprüft. Insgesamt wurden bis etwa 22:00 Uhr 152 Betriebs- und Gaststätten, 29 Grünflächen und 114 Spielplätze im Stadtgebiet kontrolliert.
 
Im Einzelnen waren das:

33 Gaststätten (Verstoß) sowie
119 Ladengeschäfte (Verstoß).
 
Die überprüften Gaststättenbetriebe haben sich bis auf eine Ausnahme an die neuen Vorgaben (Abstandregeln: 1,5 m von Person zu Person und kein Verzehr im Umkreis von weniger als 50 m im Umkreis des Abgabeortes) gehalten.
 
Ein sog. Rotlichtbetrieb, welcher im Internet beworben wird, soll einem Bürgerhinweis zu Folge geöffnet gewesen sein. Die Vor-Ort-Kontrolle konnte diese Befürchtung nicht bestätigen. Möglicherweise war der Internet-Eintrag veraltet.
 
Ein Gewerbetreibender war der Auffassung, dass der Verkauf seiner Waren (nikotinhaltige Produkte) zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung der Bevölkerung unbedingt erforderlich sei. Die Behörde hat ihre entgegenstehende Auffassung dargelegt. Das Geschäft musste den Verkauf einstellen.
 
In der Funkzentrale des Ordnungsamtes gingen 108 Anrufe zum Coronavirus ein. In der überwiegenden Anzahl waren es Fragen zu den Regelungen der neuen Verordnung, welche am gestrigen Tag in Kraft getreten sind. Darüber hinaus gab es zahlreiche Hinweise auf Verstöße gegen die Verordnung.
 
Es wurden insgesamt 114 mittlerweile mittels Absperrband oder Umzäunung gesperrte Spielplätze kontrolliert, auf denen durch die Verordnung ein Aufenthaltsverbot gilt. Einige wenige Platzverweise (4) mussten dennoch ausgesprochen werden, da sich trotz Verbot Erwachsene mit Kindern auf den Spielplätzen aufhielten.
 
Auch in den folgenden Tagen werden die gemeinsamen Kontrollen zwischen Ordnungsamt und Polizei fortgeführt. Die Landeshauptstadt weist erneut darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Landesverordnung Straftaten sind und dementsprechend geahndet werden.