Montag, den 23. März 2020
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.
Ab 23. März 2020 06:00 Uhr gilt eine allgemeine Ausgangsperre!
Hiervon ausgenommen sind: Wege von und zur Arbeitsstätte, Apotheken- und Arztbesuche, Lebensmitteleinkäufe sowie sonstige notwendigen Beschaffungen (z. B. Bank), sofern diese nicht online getätigt werden können. Ferner erlaubt sind: die Rückkehr an den Wohnort, Gänge zu hilfebedürftigen Personen und die Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen bis maximal zehn Personen. In Pkws dürfen höchstens zwei Personen (inkl. Fahrer) befördert werden.
Neben einem Ausweisdokument muss für jeden Gang oben eine Bescheinigung mitgeführt werden, die ab dem 23. März 2020 für Privatpersonen und Arbeitgeber zum Download und Ausfüllen zur Verfügung gestellt wird. Ferner können die Bescheinigungen per SMS an die Nummer 13033 angefordert werden. Bei Verstoß gegen die Ausgangsperre droht eine Geldstrafe von 150 Euro. Die Maßnahme soll vorerst bis zum 06. April 2020 gelten.