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Reise-News: Coronavirus / Italien: Reise- und Sicherheitshinweise

Auswärtiges Amt - Sonntag, den 22. März 2020

Aktuelles

Aufgrund der aktuellen Krankheitswelle mit dem COVID-19 gilt eine Notfallverordnung. Italienische Flughäfen sind bis auf weiteres für Direktflüge von und nach China gesperrt. An Flughäfen und Häfen, aber auch im Überlandverkehr in Regionen mit festgestellten Infektionsfällen werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt. Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind weiterhin in Betrieb, Zugverbindungen nach Österreich wurden allerdings eingestellt; der Transit durch Österreich ist per PKW und Bus zur Zeit nur ohne Zwischenstopp möglich.

Aufgrund der geringeren Nachfrage werden derzeit viele Flüge storniert. Grenzschließungen sind nicht beabsichtigt.

Seit 19. März und bis vorerst 3. April 2020 ist ein Dekret in Kraft getreten, das den Betrieb italienischer Passagier-/Kreuzfahrtschiffe aussetzt und das Anlegen von unter ausländischer Flagge fahrenden Passagier-/ Kreuzfahrtschiffen in italienischen Häfen verbietet. Italienische Schiffe müssen ihre Passagiere im Hafen aussteigen lassen. Nichtitalienische Passagiere ohne Wohnsitz in Italien werden dann auf Kosten des Schiffsbetreibers an die jeweiligen ausländischen Zielorte transportiert.

Ab sofort bis zunächst 25. März 2020 gilt in Italien für aus dem Ausland einreisende Personen eine Anzeigepflicht und eine Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation.

Bei auftretenden COVid-19 Symptomen sind auch diese anzuzeigen. Ausnahmen von der Selbstisolation können aus beruflichen Gründen für die Dauer von 72 Stunden, ggf. verlängerbar um weitere 48 Stunden, geltend gemacht werden. Dazu ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Ausnahmen gelten auch für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Italien. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des italienischen Gesundheitsministerium

In ganz Italien sollen nicht notwendige Fortbewegungen vermieden werden, mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Kontrollen ist landesweit zu rechnen.