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Magdeburg / ST: Gürth fordert Aussetzung der Vorfristigkeit der Sozialversicherung

Donnerstag, den 19. März 2020

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung in Sachsen-Anhalt (MIT) hat die Bundesregierung aufgefordert, die Vorfristigkeit der Sozialversicherungsbeiträge für mindestens zwei Jahre auszusetzen. 

Die finanziellen Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder seien notwendig, die Aussetzung von unnötiger Bürokratie müsse jetzt aber ebenfalls Teil des Gesamtpaketes werden, um die Unternehmen zu entlasten. „Die Unternehmen brauchen jetzt ein verschlanktes Berechnungsverfahren. Vor dem Hintergrund das von der Quarantänewelle auch die Angestellten von Behörden und Kassen betroffen sind, müssen Verfahren und Abläufe grundsätzlich vereinfacht werden. Im Fall der Sozialversicherungsbeiträge muss man jetzt dazu übergehen, bei dem der Arbeitgeber nur die Beiträge am Monatsende abführt, die tatsächlich angefallen sind. Das wäre ein starkes Signal für Mittelstand und Handwerk“, so der Landesvorsitzende Detlef Gürth (Foto)

Die Vorfristigkeit der Sozialversicherungsbeiträge wurde ab 2006 durch die rot-grüne Bundesregierung eingeführt, da die Rücklagen der Kassen aufgebraucht waren. Seitdem gilt für die Arbeitgeber eine doppelte Rechnungsbelastung zum Monatsanfang und zum Monatsende.