header-placeholder


image header
image
SAN News

Harzer Tradition wird immaterielles Kulturerbe

Dienstag, den 17. März 2020

Sachsen-Anhalts Beitrag „Grasedanz im Harz“ ist in Deutschlands Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Das hat die Kulturministerkonferenz in ihrer Sitzung am 13. März 2020 beschlossen.

Staats- und Kulturminister Rainer Robra begrüßt die Eintragung in das Verzeichnis: „Das immaterielle Kulturerbe ist von großer Bedeutung für die kulturelle Identität einer Gesellschaft. Die Aufnahme des Grasedanzes in das bundesweite Verzeichnis bedeutet eine enorme Wertschätzung dieser einzigartigen Tradition und trägt zum Verständnis der Lebenswirklichkeit vergangener Generationen bei.“

Mit der Eintragung war die Kulturministerkonferenz der Empfehlung eines Expertenkomitees für immaterielles Kulturerbe gefolgt. Der „Grasedanz im Harz“ ist ein dreitägiges Brauchtumsfest, das seit 1885 anlässlich des Abschlusses der Heuernte begangen wird. Im Mittelpunkt der Feierlichkeiten stehen die Wahl der Grasekönigin und der Heuprinzessin.

Neben dem „Grasedanz“ wurden sechs weitere Kulturformen sowie zwei Gute Praxisbeispiele in das Verzeichnis als immaterielles Kulturerbe aufgenommen, darunter die deutsche Friedhofskultur und das Handwerkliche Bierbrauen.

Außerdem hat sich die Kulturministerkonferenz dafür ausgesprochen, einen multinationalen Antrag zur Nominierung der Flößerei, die in Sachsen-Anhalt ebenfalls eine starke Tradition hat, für die weltweiten UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit zu unterstützen. Voraussetzung für die Aufnahme in die internationalen UNESCO-Listen ist, dass die Kulturformen im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gelistet sind. Für die „Flößerei“, ist das seit 2015 der Fall.